„Corona(gates)s. Internationale Korruptionspyramiden erfordern global vernetzte gegenseitige Aufklärung und internationale Strafgerichtshöfe. (...) Wir sind die Menschheit. Erwachsen wir gemeinsam zur Menschheitsfamilie und werden Teil der Familie Gottes.“
Das stand auf dem Plakat, das Jens Eckert Mitte April 2021 an der Fassade seiner Praxis angebracht hatte. Eckert ist Augenarzt, das Gebäude befindet sich zwischen Villingen und Schwenningen in Sichtweite zum Schwarzwald-Baar-Klinikum. In der Zwischenzeit hat der Mediziner das Plakat durch ein anderes ausgetauscht.

Mit den Plakaten will Eckert seine Ablehnung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Ausdruck bringen. Jüngst sprach er erstmals öffentlich am 24. Juli bei einer Demonstration in der Villinger Innenstadt mit 200 Teilnehmern unter legte dar, warum er persönlich gegen eine Impfung ist. Bald wird er eventuell auch in Rottweil sprechen.
Im Zusammenhang mit seiner Haltung zur Pandemie und all den mit ihr verbundenen Maßnahmen standen Vorwürfe gegen ihn im Raum, wegen derer er sich inzwischen in zwei Gerichtsverfahren verantworten musste.
„Im Sommer vergangenen Jahres stand ich vor dem Bezirksberufungsgericht in Freiburg“, erzählt Eckert dem SÜDKURIER zum ersten Prozess.
Dort sei er gewesen, weil ihn eine Angehörige eines Patienten angezeigt habe. „Mir wurde vorgeworfen, den Mund-Nasen-Schutz in meiner Praxis nicht laufend getragen zu haben. Die Klägerin störte sich aber auch daran, dass ich Informationen zu Corona in meiner Praxis ausgelegt hatte. Letztlich, das vermute ich, bin ich aber sicher, dass es darum ging, mir zu schaden“, fährt der Augenarzt fort.
Revision nach Freiburger Urteil
Eckert aber sagt, er habe sich immer an die geltenden Vorgaben gehalten. Genutzt hatte es ihm diese Aussage im Sommer 2021 aber nichts. Das Freiburger Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.
Eckert aber ging in Revision – und stand so vor gut einer Woche vor dem Landesberufsgericht in Stuttgart.
„Das war klar ein politisches Verfahren. Vor Gericht habe ich mich selbst vertreten. Begleitet wurde ich von meiner Frau und meiner Tochter“, sagt Eckert.
Strafe auf 1500 Euro halbiert
Und das Ergebnis? „Das Gericht hat meine Strafe auf 1500 Euro halbiert. Das war ein weises Urteil. Bestraft wurde weiterhin, dass ich die Maske nicht richtig getragen haben soll.“
Auch wenn der Augenarzt das weiter dementiert, ist er zufrieden: „Die Leute bei Gericht waren sehr nett. Ich finde, das war ein erster Schritt in Richtung eines wirklichen Dialogs. Ich hoffe, dass auch die Klageführerin zufrieden ist. Ihr ging es letztlich darum, mir Schaden zuzufügen. Das hat sie geschafft.“

Neben der Geldstrafe, die Eckert bezahlen will, habe er sich vor Gericht auch dazu verpflichtet, keine Informationen, wie er sagt, mehr über Corona in der Praxis auszulegen. Eckert: „Das Plakat an der Fassade bleibt aber.“
Und was sagt die Ärztekammer zum Urteil? Die kann oder will sich zu einzelnen Verfahren auf SÜDKURIER-Anfrage nicht äußern. Ein Sprecher sagt: „Bei begründetem Anfangsverdacht oder beispielsweise durch Beschwerden von Dritten kann es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Kammeranwälte der Bezirksärztekammern kommen. Beschwerden von Patienten können beispielsweise Verstöße gegen ärztliche Sorgfaltspflichten, mangelnde Aufklärung, Behandlungsfehler, Verstöße gegen die Behandlungspflicht oder als problematisch angesehene Meinungsäußerungen thematisieren.“
So wie in Eckerts Fall. Die Kammeranwälte überprüfen Verstöße gegen die Berufsordnung und führen sie, wenn sich der Verdacht einer berufsrechtswidrigen Handlung bestätigt, der Berufsgerichtsbarkeit zu.
Mehr Beschwerden über Corona leugnende Ärzte
Grundsätzlich verzeichne die Landesärztekammer Baden-Württemberg seit Beginn der Coronapandemie eine Zunahme an Beschwerden über Ärzte.
„Auf Basis unserer jüngsten Abfrage können wir konkret sagen: Bei unseren vier Bezirksärztekammern sind von Beginn der Pandemie im Jahr 2020 bis zum Ende des Jahres 2021 wenige hundert Fälle zu ganz verschiedenen Aspekten der Corona-Thematik – Gefälligkeitsatteste, Maskenverweigerer, Corona-Leugner und weitere – aktenkundig geworden. Davon wurden 45 Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergegeben“, so ein Sprecher der Ärztekammer weiter.
Beschwerden als Einzelfälle
Es handle sich mit Blick auf die mehr als 70.000 Ärzte im Land bei den Beschwerden aber generell um Einzelfälle.
Übrigens: Ein Aberkennen der Approbation sei laut Eckert nie im Raum gestanden. Die Ärztekammer, informiert ein Sprecher, könne das auch gar nicht tun. Dafür sei das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.