Statt in der Schwenninger Tennishalle können sich Menschen im Schwarzwald-Baar-Kreis seit dem 28. Juli im Impfbus gegen Corona immunisieren lassen. Den Auftakt hatte der Bus in Gütenbach und in Schönwald gemacht.
Am Donnerstag stand das Gefährt zwischen 13 und 15 Uhr in der Oberen Straße in der Villinger Innenstadt. Der SÜDKURIER hat beim Kreis nachgefragt, wie das Angebot angenommen wurde.
„Am Donnerstag wurden insgesamt 41 Impfungen im Impfbus durchgeführt“, sagt Heike Frank, Pressesprecherin des Schwarzwald-Baar-Kreises. 22 Menschen erhielten dabei die Vakzine Johnson&Johnson des Herstellers Janssen. 19 Menschen bekamen Comirnaty vom Mainzer Hersteller Biontech gespritzt. Ob es sich ob Erst- oder Zweitimpfungen handelte, konnte Frank am Freitag nicht sagen.
Die aktuellen Coronazahlen im Kreis
Insgesamt wird die Quote der Menschen, die im Kreis voll gegen Covid-19 immunisiert sind, nach offiziellen Angaben des Gesunheitsministeriums mit 51,6 Prozent angegeben. Landesweit liegt die Quote bei 56,4. Im Schwarzwald-Baar-Klinikum werden derzeit drei Menschen stationär wegen einer Corona-Infektion behandelt. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt derzeit bei 28,2 und ist im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie 10.143 Menschen im Kreis mit Corona infiziert worden, 9853 gelten als genesen. 214 Personen verstarben an oder mit dem Virus.
Weitere Stationen des Impfbusses
- Freitag in Bad Dürrheim: 9 bis 11 Uhr im Hindenburgpark, Luisenstraße 5 und 13 bis 18 Uhr am Kaufland, Dieselstraße 1
- Samstag und Sonntag in Donaueschingen: 11.30 Uhr bis 14 Uhr beim Reitturnier am Standort Tennishalle, Stadionstraße 9
- Mittwoch, 18. August: 13.30 Uhr bis 16 Uhr für Besucher und Patienten am Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstraße 11, vor dem Haupteingang
- Freitag, 20. August: 13 bis 15 Uhr in St. Georgen, an der Stadthalle am Hochwald 10 zwischen Stadthalle und Bildungszentrum
- Was muss man mitbringen? Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), Impfpass (falls keiner vorhanden ist, wird eine Impfbescheinigung ausgestellt) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK)