Das Villinger Kendrion-Werk erklärt sich auf Nachfrage des SÜDKURIER zum Corona-Ausbruch in der Firma. Das Landratsamt rechnete einer in dem Betrieb verorteten Infektionskette auf Anfrage des SÜDKURIER 39 Ansteckungsfälle zu.
„Vor gut drei Wochen“, so ein Sprecher am Montag dieser Woche, seien „bei einigen der Beschäftigten Infektionen aufgetreten“. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Das Landratsamt hatte zuletzt klar gemacht, dass zu den 39 Fällen auch Familienmitglieder gezählt werden müssten, die angesteckt worden seien.

Klare Aussagen gibt es zu den Umständen der Ansteckungen von der Firma. Wörtlich heißt es von dem Firmensprecher weiter: „Wir stellen nach den uns vorliegenden Daten aus dem Betrieb klar fest, dass sich zu über 90 Prozent Ungeimpfte infiziert hatten.“
Villinger Betrieb schildert Maßnahmen zur Virusabwehr
Betont wird, dass die Firma Kendrion in Villingen offenbar Auflagen mehr als nur erfüllt. Weiter der Sprecher: „Bei Kendrion gehört der medizinische Mund-Nase-Schutz mittlerweile genauso zum Arbeitsalltag wie die im Rahmen der Hygieneregelungen im gesamten Haus aufgestellten vielen Hand-Desinfektionsspender oder das tägliche Desinfizieren des Arbeitsplatzes und unserer Räumlichkeiten.“ Es gebe auch „zusätzliche Kapazitäten unseres Reinigungsservices“. Ergänzt wird: „In Bereichen, die nicht individuell zu belüften sind, wird die Luft über Belüftungssysteme bis zu fünf Mal pro Stunde komplett ausgetauscht, ebenso sind Schnelltests bei uns seit Beginn des Jahres Standard wie auch unser seit Frühsommer aktiv beworbenes Impfangebot über den Betrieb.“ Zumindest für die Villinger Niederlassung wird betont: „Mit unseren betrieblichen Schutzmaßnahmen übererfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen deutlich.“
Erste Mitarbeiter können das Krankenhaus verlassen
Die infizierten Mitarbeiter sind offenbar teils ernsthaft erkrankt. Das deutet der Firmensprecher jedenfalls an, indem er formuliert: „Auch auf der Intensivstation“ hätten Kendrion-Mitarbeiter behandelt werden müssen. Ergänzend hinzugefügt wird: „ Glücklicherweise konnten die Betroffenen das Krankenhaus nach unserem Informationsstand mittlerweile wieder verlassen.“

Dass sich die Lage auf Grund raschen Eingreifens stabilisiert, bestätigte am Montag auf Nachfrage auch das Gesundheitsamt. „Der Ausbruch ist zwischenzeitlich ausgelaufen, es gibt seit einer Woche keine neuen Infektionen mehr“, so eine Sprecherin. Auslöser der Infektionskette könnte laut der Behörde „ein Mitarbeiter“ gewesen sein, der sich „im Ausland angesteckt“ haben könnte, hieß es jetzt ergänzend.
PCR-Tests in Belegschaft mit überraschendem Ergebnis
Mit dem „steigenden Trend an Infektionen habe die Villinger Niederlassung des niederländischen Unternehmens „vor gut zwei Wochen“ zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten über das Gesundheitsamt ein PCR-Testangebot im Hause „für bestimmte Bereiche unterbreitet, welches knapp 99 Prozent der dort Beschäftigten wahrgenommen haben“. Hierbei sei, so verlautbarte der Kendrion-Sprecher am Montag weiter, „nochmals eine niedrige einstellige Infiziertenzahl“ erkannt worden. Die Betroffenen seien „völlig symptomfrei“ gewesen und hätten nunmehr sofort „isoliert werden konnen“. Seither tendiere die Zahl der Neuinfektionen in der Belegschaft „wieder gegen null“.
Die 14-Tages-Frist für Infektionen oder behördlich angeordnete Quarantäne ist bei einigen Beschäftigten bereits abgelaufen, die verbleibenden beenden sie diese Woche und Kendrion freue sich, „die Kollegen und Kolleginnen wieder im Betrieb begrüßen zu dürfen“.
Der Betrieb habe zusätzlich nun weitere Angebote organisiert. Es gebe „ein verstärktes Schnelltest-Angebot und auch ein Aktions-Paket rund um das Impfen“.
IHK sieht Betriebe in einer rechtlichen Zwickmühle
Die Unternehmen befinden sich allgemein „weiterhin in einem arbeitsrechtlichen Spannungsfeld“. Dies sagt Christian Beck, Sprecher der IHK. „Die bestehenden Quarantäneregelungen von Bund und Land geben zwar ein Raster vor, wer wann in Quarantäne muss. Aber die Unternehmen müssen tagtäglich viele Fälle entscheiden, die nicht durch dieses Raster abgedeckt werden. Dafür bräuchten sie eigentlich rechtlich gesicherte Rahmenbedingungen“. Hier gehe es, so Beck weiter, „um grundsätzliche Fragen des Beschäftigungsverhältnisses. Ob der Arbeitgeber eine pauschale 3-G-Pflicht einführen darf, und unter welchen Voraussetzungen der Impfstatus des Arbeitnehmers überhaupt erfragt werden darf, sind Beispiele für Konstellationen, die rechtlich noch nicht final geklärt sind“. Dies erschwere es den Unternehmen, hier aktiv zu werden. Die IHK berät vor allem kleinere Unternehmen, dieses Spannungsfeld zu erkennen und informiert über bestehende Regelungen fortlaufend und individuell.