Für Besitzer von E-Autos ist es eigentlich eine gute Botschaft: Zehn Elektrofahrzeuge können im Hof des Villinger Rathauses an fünf Ladesäulen mit Strom versorgt werden. Aber ganz schön oft stehen hier Diesel- und Benzinerautos. Ist das erlaubt?

Ja, muss der Sprecher der Stadtverwaltung, Christian Thiel, einräumen. Das liegt daran, dass der Rathaushof streng genommen gar kein öffentlicher Parkplatz ist, auch wenn am Abend und an den Wochenenden alle darauf parken dürfen.

Unter der Woche tagsüber für Stadtmitarbeiter reserviert

Unter der Woche ist die Parkfläche von 7 Uhr bis 17 Uhr ohnehin für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung reserviert. Dann gibt es ausreichend Parkplätze, auch an den Ladesäulen. In dieser Zeit ist aber das durch eine Schranke abgegrenzte Gelände nicht für die Öffentlichkeit nutzbar. Außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende wird der Parkplatz dann allen Bürgern zur Verfügung gestellt.

Was ist an den Markttagen am Samstag?

Das wird dann gern genutzt, vor allem an den Samstagen, wenn Markt ist. Dann kann es sein, dass der Hof so voll ist, dass Diesel- und Benzinerautos an den Ladesäulen stehen. Wer als Besitzer eines E-Autos einen Ladepunkt nutzen möchte, muss wieder kehrtmachen. Aber Stadtsheriffs verteilen keine Knöllchen an die Halter von Verbrennerautos, die Ladesäulen blockieren. Warum nicht?

Christian Thiel, Sprecher der Stadtverwaltung, erklärt, warum an den Ladesäulen im Villinger Rathaushof auch Verbrennerautos stehen dürfen.
Christian Thiel, Sprecher der Stadtverwaltung, erklärt, warum an den Ladesäulen im Villinger Rathaushof auch Verbrennerautos stehen dürfen. | Bild: Falke, Madlen
„Für die Besitzer von E-Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug am Abend oder eben am Wochenende laden möchten, ist es so, dass die Parkplätze an den Ladesäulen im Hof des Rathauses nicht explizit für E-Fahrzeuge reserviert sind.“
Christian Thiel, Sprecher Stadtverwaltung

Bei der Parkfläche im Rathaushof handele sich nicht um öffentliches Gelände, sondern um Privatgrund der Stadt, der nur zu bestimmten Zeiten als freie Parkfläche zur Verfügung stehe. Deshalb seien Kontrollen hier nicht durchführbar, betont der Sprecher der Stadtverwaltung.

Eindeutig ein Verbrennerauto, der im Villinger Rathaushof an einer Ladesäule steht. Doch der Halter darf das, weil es streng genommen ...
Eindeutig ein Verbrennerauto, der im Villinger Rathaushof an einer Ladesäule steht. Doch der Halter darf das, weil es streng genommen ein privater Parkplatz ist, auch wenn er am Abend und an den Wochenenden für alle offen ist. | Bild: Hauser, Gerhard

Die Situation ist paradox: Da soll der Gebrauch von Elektro-Fahrzeugen gefördert werden, doch gerade die Stadtverwaltung erlaubt an ihren Ladesäulen das Parken von Verbrennerautos. „Für die Besitzer von E-Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug am Abend oder eben am Wochenende laden möchten, ist es so, dass die Parkplätze an den Ladesäulen nicht explizit für E-Fahrzeuge reserviert sind“, bekräftigt Thiel. Daran ändere auch das Schild nichts, das darauf hinweist, dass hier eine Parkfläche für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs vorgesehen ist.

Das kann nur für Kopfschütteln sorgen, immerhin scheint das die Stadt ändern zu wollen: „Es laufen aktuell Prüfungen, wie wir die Situation optimieren können, sodass der Bedarf von E-Fahrzeug-Besitzern besser bedient werden kann.“ Bis es soweit ist, gilt aber, dass auf dem Villinger Rathaushof an den Ladestationen Verbrennerautos stehen dürfen.

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Die Situationen an öffentlichen Ladestationen

An öffentlichen Ladestationen sei das Parken von Super- und Dieselautos jedoch nicht möglich, erklärt die Sprecherin des Landratsamts, Kristina Diffring, da gibt es keine Ausnahmen: Zusatzzeichen erlauben zeitlich befristet das Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen oder Elektrofahrzeugen während des Ladevorganges.

Hier dürfen dann nur Fahrzeuge stehen, die im Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer ein „E“ haben. Damit können weder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor noch elektrisch betriebenen Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen auf solchen Parkflächen abgestellt werden, betont die Sprecherin.

Hier ist eine öffentliche Ladesäule am Villinger Bahnhof: Besitzer von Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit dem „E“ im ...
Hier ist eine öffentliche Ladesäule am Villinger Bahnhof: Besitzer von Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit dem „E“ im Kennzeichen dürfen hier zwei Stunden laden. | Bild: Hauser, Gerhard

Abschleppen ist möglich

Das Abschleppen eines widerrechtlich an einer Ladesäule stehenden Fahrzeuges sei durchaus möglich, müsse allerdings von der Ortspolizeibehörde vorgenommen werden. Es handele sich hier um Parkplätze, die nach dem Elektromobilitätsgesetz der Förderung von E-Fahrzeugen dient.

So habe es zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als verhältnismäßig betrachtet, dass ein Auto mit Verbrennungsmotor, das auf einem Parkplatz abgestellt wurde, der zugunsten von Elektrofahrzeugen beschränkt war, abgeschleppt wurde.

In VS noch nicht vorgekommen

Hier stehen die Fahrzeuge von Deer, eines Carsharing-Anbieters von Elektrofahrzeugen. Das quadratische Zusatzschild mit den vier ...
Hier stehen die Fahrzeuge von Deer, eines Carsharing-Anbieters von Elektrofahrzeugen. Das quadratische Zusatzschild mit den vier Personen und einem durchtrennten Fahrzeug weist darauf hin, dass dieser Parkplatz Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten ist, in diesem Fall von Deer. Andere Fahrzeuge, auch mit Elektroantrieb, können abgeschleppt werden oder die Halter müssen ein Bußgeld von 55 Euro zahlen. | Bild: Hauser, Gerhard

Deer ist ein großer Carsharinganbieter von Elektroautos in der Region, unter anderem mit Standorten in Villingen und Schwenningen. Tatsächlich sei das Abstellen von Verbrennerfahrzeugen auf den Ladeflächen für E-Fahrzeuge verboten, stellt auch Alexandra Fendt von Deer fest.

Sogar ein Abschleppen kann drohen, das sei aber, soweit es die Stellflächen von Deer betreffe, nach Wissen des Unternehmens in VS noch nicht vorgekommen.