Fußball-Bezirksliga: Der SC Konstanz-Wollmatingen will am kommenden Sonntag nicht zum Bezirksliga-Spiel beim FC Anadolu Radolfzell antreten. Nachdem es im Hinspiel in Konstanz zu einem Spielabbruch nach Ausschreitungen auf dem Spielfeld gekommen war, will der Verein nun „ein Zeichen setzen, damit zukünftig in solchen Situationen nicht einfach mehr weggeschaut wird. Unsere Spieler fühlen sich von den Funktionären im Stich gelassen“, begründet der Sportliche Leiter des SC Konstanz-Wollmatingen, Uwe Walentin, die Entscheidung.
Demokratische Entscheidung
Eine Entscheidung, die demokratisch gefällt wurde, wie der Kapitän des SC Konstanz-Wollmatingen, Adel Grimm, beteuert. „Die Ereignisse von damals beschäftigen viele meiner Mitspieler immer noch“, so Grimm, der eigentlich dafür war, am Sonntag anzutreten. „Die meisten waren aber dagegen und haben das gut begründet, sodass ich die Entscheidung gutheiße und mittrage.“
„Immer noch wütend“
Auch er selbst ist nach einem halben Jahr noch wütend darüber, wie vonseiten des Fußball-Bezirks Bodensee, des Südbadischen Fußballverbandes und auch beim gegnerischen Verein die Vorfälle aufgearbeitet worden seien. „Ich kann akzeptieren, dass das Spiel für beide Vereine als verloren gewertet wurde. Dass wir aber die höhere Strafe bekommen haben, kann ich immer noch nicht verstehen“, sagt Grimm. Immerhin seien nach dem Fehlverhalten eines SC-Spielers „mehrere Radolfzeller auf ihn zugestürmt und haben ihn getreten“. Während der Konstanzer Spieler, der inzwischen den Verein verlassen hat, mit einer langen Sperre bestraft wurde, gab es gegen den FC Anadolu Radolfzell keine Spielersanktionen, was beim SC Konstanz-Wollmatingen für Unverständnis sorgt. „Der Verband hat nicht den Willen gezeigt, die Wahrheit herauszufinden. Eine tiefer gehende Aufarbeitung fand nicht statt“, heißt es in der Begründung des Clubs.
Unverständnis bei Anadolu
Beim FC Anadolu Radolfzell stößt die Entscheidung der Konstanzer auf Unverständnis. „Ich dachte, die Sache hätte sich erledigt. Das war in der Vorrunde vor einem halben Jahr“, kann Vorsitzender Bülent Ecerit den Boykott nicht verstehen. „Ich hoffe, dass die beiden Vereine dennoch aufeinander zugehen können, um das endgültig zu beenden“, so Ecerit.
Lösung soll gefunden werden
Den Willen dazu signalisiert auch Uwe Walentin. „Wir wissen, dass wir auch in der nächsten Runde gegen Anadolu spielen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns alle, die beteiligten Vereine und die Bezirksfunktionäre, gemeinsam an einen Tisch setzen, um eine Lösung zu finden“, beteuert der Konstanzer Funktionär. Doch die Entscheidung, am Sonntag nicht anzutreten, sei richtig.
Vom Fußball-Bezirk Bodensee konnte bislang keine Stellungnahme zur Entscheidung des SC Konstanz-Wollmatingen eingeholt werden.
Ein Spielabbruch und seine Folgen
- Das ist passiert: Die Bezirksliga-Partie zwischen dem SC Konstanz-Wollmatingen und dem FC Anadolu Radolfzell am 3. November 2018 auf dem Waldheim-Sportplatz in Konstanz wurde vom Schiedsrichter in der 68. Minute beim Stand von 2:1 für die Gäste abgebrochen. Als Grund wurde eine Rudelbildung mit anschließender Massenschlägerei angegeben.
- So urteilte der Fußball-Bezirk Bodensee: Die Partie wurde für die beiden beteiligten Vereine mit 0:3 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Beide Clubs erhielten eine Geldstrafe, diejenige des Gastgebers SC Konstanz-Wollmatingen war höher, da ihm „die Verursachung des Spielabbruchs und die Vernachlässigung der Platzdisziplin“ zur Last gelegt wurde. Der Konstanzer Spieler wurde wegen der Tätlichkeit, die als Auslöser für den Abbruch angesehen wurde, für zwölf Pflichtspiele gesperrt. Sperren für Radolfzeller Spieler gab es keine.
- Mögliche Folgen für den SC Konstanz-Wollmatingen: Der Club muss im Falle des Boykotts mit einer Spielwertung und einer Geldstrafe rechnen. Hier der § 33 der Spielordnung im Falle eines Nichtantretens zu einem vom Verband angesetzten Spiel oder Turnier oder Zurückziehung einer Mannschaft: „Das Nichtantreten zu einem Verbandsspiel oder einem vom Verband angesetzten Pokalspiel auf Bezirksebene (ohne Bezirksliga) oder das Nichtantreten zu einem Turnier wird mit einer Geldstrafe von € 75,00 bis € 800,00 geahndet. Außerdem ist diesem Verein das Spiel als verloren zu werten. Darüber hinaus kann er verpflichtet werden, ein Freundschaftsspiel innerhalb bestimmter Frist auszutragen oder Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Ziffer 2 und 3 wird vom zuständigen Rechtsorgan auf Antrag des geschädigten Vereins bis zu einem Betrag von € 1.000,00 festgesetzt.“