Fußball-Kreisliga A, Ost: – Der FC Hochrhein hatte seinen Einspruch gegen die Wertung des Spiels vom Sonntag gegen den SV Rheintal zwar wieder zurück gezogen. Das Sportgericht des Fußballbezirks Hochrhein hat dennoch ein Urteil gesprochen, denn nunmehr griff die spielleitenden Behörde des Südbadischen Fußballverbands (SBFV) ein.

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Somit wird das 1:1 zwischen dem FC Hochrhein und dem SV Rheintal vom vergangenen Sonntag annulliert und die Partie mit 3:0 für den FC Hochrhein gewertet. Der SV Rheintal hatte in den letzten Minuten des Spiels einen Jugendspieler eingesetzt, der unmittelbar zuvor im Spiel der gemeinsamen A-Junioren SG Hochrhein/Rheintal gegen den JFV Region Laufenburg (2:1) eingesetzt worden war.

Ursprünglich hatte der FC Hochrhein selbst einen Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, diesen aber kurz darauf wieder zurückgezogen. Da allerdings tatsächlich ein offensichtlicher Verstoß gegen die Spielordnung vorgelegen hat, legte in der Folge der Leiter der Kontrollstelle des SBFV, die so genannte „Spielleitende Behörde“, am 15. November einen Einspruch gegen die Wertung ein. Wie das Sportgericht schreibt, werde „Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts, wird auf Sanktionen gegenüber dem Spieler in diesem Fall verzichtet.“