Nachdem die Regierung in Berlin und die von Baden-Württemberg die Schutzmaßnahmen aufgrund des rasanten Corona-Infektionsgeschehens verschärft haben, folgte auch eine Erweiterung der Maßnahmen nach außen. Dazu zählt auch, dass die Schweiz seit Sonntag wieder als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Inzwischen sind manche Auflagen zwar wieder abgemildert worden. Dennoch gelten in einigen Bereichen verschärfte Maßnahmen – und es herrscht vor allem einmal mehr viel Verwirrung. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was gilt für Schweizer am Zoll?

Auch wenn der Aufenthalt in Deutschland weniger als 24 Stunden dauert, muss bei der Einreise neuerdings entweder ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bei sich geführt werden. Es gilt bei der Einreise nach Deutschland also jetzt 3G. Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen ohne negatives Testergebnis nicht mehr einreisen. Und der Test muss bei Grenzübertritt vorliegen.

Müssen Schweizer ihren Besuch zuvor auch anmelden?

Nein, für den Aufenthalt bis zu 24 Stunden entfällt die Anmeldepflicht.

Wie sind die Bestimmungen hinsichtlich Quarantäne?

Für den Aufenthalt von bis zu 24 Stunden ist keine Quarantänepflicht vorgesehen. Wer länger in Deutschland bleibt, ist aber sowohl anmelde- als auch quarantänepflichtig, grundsätzlich für zehn Tage, was mit dem Vorlegen eines Negativ-Tests verkürzt werden kann. Bei Familienbesuchen (beispielsweise Verwandte ersten Grades, Ehegatten oder Lebenspartner), die bis zu 72 Stunden dauern, entfallen Anmelde- und Quarantänepflicht. Bei längeren Aufenthalten aber besteht beides wieder.

Wenn ich mehrmals pro Woche unter 24 Stunden nach Deutschland komme, brauche ich dann immer wieder einen neuen Test?

Nein, es genügt, wenn zweimal pro Woche ein Testnachweis mitgeführt wird.

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Welche Beschränkungen gelten beim Einkauf?

Nur für den Einkauf in Geschäften der Grundversorgung und für den Besuch in Paketshops gibt es außer der Maskenpflicht keine Auflagen. Im sonstigen Einzelhandel in Deutschland gilt 2 G. In Paketshops wie dem von Simon Kühn in Bad Säckingen gab es am Samstag bei 840 Abholungen auch nochmals Torschlusspanik.

Was gilt aktuell in der Gastronomie?

Für die wurde am Freitag die 2G-plus-Regel verkündet. Das heißt: Um die deutsche Gastronomie besuchen zu können, brauchen auch Geimpfte und Genesene unter bestimmten Bedingungen einen Negativ-Test. Ausnahmen gelten für dreifach Geimpfte sowie für Geimpfte mit höchstens vor sechs Monaten abgeschlossener Grundimmunisierung sowie für Genesene, die nachweisen können, dass ihre Infektion maximal ein halbes Jahr zurückliegt.

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Was gilt für die Bereiche Thermalbäder, Wellness und Fitness?

Auch hier gilt die 2G-plus-Bestimmung mit den Ausnahmen wie sie in der Gastronomie zu finden sind.

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Welche Regelungen gelten für Kinder und Jugendliche?

Noch bis 31. Januar haben alle nicht vollständig geimpften Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-und 2G-plus-Einrichtungen zu erhalten.

Gelten die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in den Landkreisen Waldshut und Lörrach nach 21 Uhr noch?

Nach aktuellem Stand der 7-Tage-Inzidenzen ja. Diese sinken zwar wieder. Aber die Grenzwerte, ab denen die Beschränkungen aufgehoben werden, sind nur teilweise unterschritten und auch nicht lange genug.

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