Deutsche Arbeitnehmer im Homeoffice, die in der Schweiz beschäftigt sind, müssen zum Jahreswechsel keine steuerlichen Nachteile fürchten. Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz, für die coronabedingte Arbeit im Homeoffice keine Doppelbesteuerung zu erheben, seien bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert worden, sagte die SPD-Politikerin Rita Schwarzelühr-Sutter dem SÜDKURIER. Das würde auch für entsprechende Regeln zu Sozialversicherungsbeiträgen gelten.
Die Verlängerung der einschlägigen Steuer-Gesetze mit der Schweiz schaffe in der aktuell angespannten Corona-Lage Rechtssicherheit für Tausende Grenzgänger, so Schwarzelühr-Sutter, die für den Wahlkreis Waldshut-Hochschwarzwald im Bundestag sitzt.
In der jetzigen Situation müsse „der gesundheitliche Schutz an erster Stelle stehen, und wenn das Arbeiten von zu Hause aus möglich ist, muss das auch ohne Nachteile für die Arbeitnehmer möglich gemacht werden“, sagte sie. Dass die Doppelbesteuerung weiter ausgesetzt sei, mache sie „froh“.
Grenze von 60 Tagen gilt vorerst nicht mehr
Die Corona-Pandemie, in deren Folge Tausende Arbeitnehmer in den deutschen Grenzgebieten von ihren Arbeitgebern im Ausland ins Homeoffice geschickt wurden, führte bereits im Jahr 2020 zu steuerlichen Unsicherheiten.
Insbesondere deutsche Grenzgänger in der Schweiz waren betroffen. Denn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Eidgenossenschaft sieht normalerweise vor, dass der Status als Grenzgänger entfällt, wenn Arbeitnehmer an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht vom Arbeitsplatz im Nachbarland an ihren Wohnort zurückkehren. Homeoffice-Tage fallen grundsätzlich auch unter diese Regelung.
Pandemie erzwingt Sonderregelung
Für die Pandemie hat man indes ein Hintertürchen geschaffen. Solange Homeoffice als eine Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie gelte, werde die Arbeit von zuhause aus der regulären Arbeitszeit im jeweils anderen Staat gleichgesetzt, so die SPD-Politikerin. Damit bleibe auch der Pendlerstatus sowohl hinsichtlich Besteuerung als auch bezüglich Sozialversicherung erhalten. Ob die Bedingungen künftig weiter gelten, werde alle drei Monaten neu überprüft.