Der heutige Rentner hat während seiner Berufstätigkeit ein hohes Einkommen bei einem Pharmaunternehmen in der Schweiz erzielt. Den deutschen Finanzbehörden gegenüber hat er erklärt, er wohne in Frankreich und zahle dort Steuern.

Tatsächlich aber hat er in Rheinfelden gewohnt und war dort steuerpflichtig. Zwischen 2011 und 2017 kam so eine Summe von 494.000 Euro zusammen, die er dem deutschen Staat an Steuern vorenthalten hat. Vor dem Amtsgericht Lörrach gab der Mann die Taten zu und sagte, es tue ihm leid.

Steuerhinterziehung: Renter nennt Gründe

Als Gründe für die Steuerhinterziehung führte er zum einen Probleme im Beruf an, zum anderen familiäre Schwierigkeiten. In seinem Unternehmen habe es häufig Umstrukturierungen gegeben. Sein Büro befand sich zwar in Basel, es sei aber im Raum gestanden, dass er vollständig zu einem Ableger der Firma ins Elsass wechselt, wo er ohnehin zeitweise tätig war. Ein Kollege vermietete ihm ein Zimmer in Bartenheim, was er jedoch nur sporadisch als Rückzugsort genutzt habe, wenn es Ärger mit seiner Lebensgefährtin gab. Mit dieser hatte er im Jahr 2000 ein Haus in Rheinfelden gebaut. Es habe jedoch häufig Streit gegeben, woraufhin er aus der gemeinsamen Wohnung auszog, aber im gleichen Haus in einer kleinen Einliegerwohnung wohnen blieb.

Nicht ausreichend gekümmert

Dem Finanzamt gegenüber erklärte er, er wohne im Elsass. In seiner Steuererklärung gab er lediglich die Mieteinnahmen an, die ihm seine Partnerin für die größere Wohnung im Haus zahlte. Doch die Beträge, die sie ihm überwies, stimmten nicht mit dem überein, was er in der Steuererklärung angab. Sein Gehalt hat er währenddessen tatsächlich in Frankreich versteuert, wo allerdings weniger Steuern fällig sind.

„Das habe ich aber nie verglichen“, sagte der 69-Jährige. Aufgrund einer schweren Erkrankung und wegen der familiären und beruflichen Probleme habe er sich um verschiedene Sachen nicht ausreichend gekümmert, darunter die Steuern, sagte er. Inzwischen hat er seine Eigentumswohnung verkauft und 310.000  Euro an Steuern nachbezahlt.

Auch in Frankreich läuft ein Verfahren

Auch in Frankreich läuft ein Verfahren mit den Steuerbehörden. Dabei stehe in Aussicht, dass der 69-Jährige rund 249.000 Euro an Steuern zurückbekommt. Mit dieser Summe könnte er seine restlichen Steuerschulden in Deutschland zahlen. Vor diesem Hintergrund kam es vor Gericht zu einer Absprache, bei der eine Bewährungsstrafe von rund einem Jahr für angemessen erachtet wurde.

Für den Angeklagten spreche laut Staatsanwalt Timo Schmidt das Geständnis und die Rückzahlungsbereitschaft. Der Staatsanwalt stellte aber fest, dass es sich bei jeder einzelnen Steuererklärung um einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung handele, da jeweils mehr als 50.000 Euro hinterzogen wurden. Verteidiger Detlef Schmedding hielt die 50.000-Euro-Grenze nicht für überschritten, da in Frankreich Steuern bezahlt wurden.

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Bei der Bewährungsstrafe von einem Jahr war man sich aber einig, diese wurde vom Gericht auch verhängt. Richter Dietrich Bezzel legte fest, dass drei Monate davon bereits als vollstreckt gelten, weil das Verfahren mehrere Jahre gedauert hat. Als Bewährungsauflage wurde dem 69-Jährigen auferlegt, das Geld, das er aus Frankreich zurückbekommt, an die deutschen Behörden abzuführen.