Vor zwei Jahren, Mitte März, soll er seine damals 44-jährige Frau im Schlafzimmer erwürgt haben. Die Untersuchungen sind abgeschlossen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Lenzburg Anklage gegen den heute 48-Jährigen erhoben, wie Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mitteilt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine Frau in der Nacht vom 12. März 2021 stranguliert zu haben. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

Was passierte vor zwei Jahren?

So schildert Schuler die Szenen in der Tatnacht in seiner Pressemitteilung: Die Tochter des Ehepaars habe den Notruf gewählt. Sie habe ihre Mutter schreien hören, etwas Schlimmes sei geschehen.

Laut Angaben hatte sich der Beschuldigte und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen. Erst als die Einsatzkräfte angekommen waren, öffnete der damals 46-Jährige die Tür. Er wurde sofort festgenommen. Die Rettungskräfte leiteten beim regungslosen Opfer Reanimationsmaßnahmen ein.

Was führte zum Tod der Frau?

Alle Bemühungen hätten nicht geholfen, heißt es weiter. Die Frau starb wenige Tage später auf der Intensivstation. „Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Bereich des Kopfs festgestellt“, schreibt Schuler. Alles deutete darauf hin, dass die Frau minutenlang gewürgt worden war. „Die Strangulation verursachte eine Sauerstoffunterversorgung und führte unabwendbar zum Tod des Opfers.“

Die Anklage wegen Mordes und weiteren Delikten ist nun Sache des Bezirksgerichts Lenzburg.

Der Beschuldigte sitzt seit der Tat im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin: „Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.“

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