Dominic Kobelt, AZ und Michael Neubert

Das Urteil im Mordprozess Bruggerberg ist gesprochen: Wie die Aargauer Zeitung berichtet, muss der 23-jährige Angeklagte wegen Mord und versuchtem Mord für 19 Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Zudem wird eine stationäre therapeutische Maßnahme angeordnet.

Mehr als Staatsanwaltschaft beantragte

Damit ist das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß von 16 Jahren und vier Monaten hinausgegangen. Die Verteidigung plädierte am zweiten Prozesstag auf zwölf Jahre.

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Der nun als Mörder Verurteilte hatte im April 2019 seinen Kumpel in einer Sandsteinhöhle am Bruggerberg eingesperrt. Das Opfer erfror. Zudem wertete das Gericht den Stoß an einem Abhang bei einem Ausflug ins Tessin eine Woche vor der Tat am Bruggerberg als versuchten Mord.

In einer Höhle am Bruggerberg bei der schweizerischen Stadt Brugg wurde 2019 die Leiche eines Mannes gefunden.
In einer Höhle am Bruggerberg bei der schweizerischen Stadt Brugg wurde 2019 die Leiche eines Mannes gefunden. | Bild: Archiv Aargauer Zeitung

Das Gericht begründet das Urteil so

Laut Aargauer Zeitung begründete der Gerichtspräsident das Urteil unter anderem damit: „Sie hatten über Stunden die Gelegenheit, ihren Fehler zu korrigieren und den Todeskampf ihres Kollegen zu stoppen. Sie haben eine Cervelat gebrätelt und gingen danach nach Hause. Das ist unbegreifbar.“ Die Kälte, in der das Opfer seine letzten Stunden verbracht habe, spiegle die Gefühlskälte des Täters.

Vorfall im Tessin als Mordversuch gewertet

Unbestritten sei für das Gericht, dass der Vorfall im Tessin ein Mordversuch gewesen sei. Der Richter wird wie folgt zitiert: „Sie konnten sich detailreich an Dinge davor und danach erinnern, aber nicht mehr an das Ereignis selber.“

Motiv und Verhalten nach der Tat verwerflich

Zum Mord am Bruggerberg: Das Gericht gehe davon aus, dass der Entschluss zur Tat bereits am Vorabend gereift sei – und nicht spontan. Verwerflich sei nicht nur das Motiv, sondern auch das Verhalten nach der Tat. Es sei eine Tat aus Neid, Eifersucht und Rache gewesen. Das Gericht sehe alle Merkmale für Mord erfüllt. Der Maßnahmenbedarf sei unbestritten.

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