Dominic Kobelt, AZ und Michael Neubert

Warum begrub er seinen angeblichen Freund lebendig in der Höhle? Die ganze Grausamkeit dieser Tat wurde am ersten Verhandlungstag im Mordprozess Bruggerberg in Schafisheim im Kanton Aargau noch einmal deutlich.

Zu seinen Motiven äußerte sich der mittlerweile 23-jährige Beschuldigte aber nichts, wie die Aargauer Zeitung berichtet.

Das waren die Ereignisse im April 2019

Im April 2019 überredete der geständige Täter seinen Kumpel, in eine Höhle am Bruggerberg zu kriechen und dort für zehn Minuten zu verharren.

Der damals 19-jährige Beschuldigte soll dann mit Hilfe eines Astes einen Stein gelöst und vor den Eingang geschoben haben, dann den Zugang vollends mit Erde und Geröll überschüttet haben. Das Opfer erfror.

Diesen Eindruck macht der Angeklagte

Die Aargauer Zeitung berichtet: „Der Beschuldigte macht einen sehr kindlichen Eindruck, als würde er die Schwere der Vorwürfe nicht fassen können. Er spricht über die Ereignisse, als erzählte er von einem Film und beschreibt sich selber als einsamen Wolf.“

Der 23-Jährige hat längere Haare, er trug eine Brille und Schutzmaske. „Es ist für mich sehr kompliziert, das ganze Zeug“, erklärte er zu Beginn der Befragung.

Er verwendete oft „man“ statt „ich“. Sein Opfer habe sich in die Höhle begeben, er sagte im Dialekt: „Dann hat man zugegraben.“ Er korrigierte auf Nachfrage: „Ich habe zugegraben.“

Der Richter fragt immer wieder nach

Seine Motive beschrieb der Angeklagte nicht. Er wisse nicht mehr, was ihm durch den Kopf gegangen sei. „Es ging so schnell, es waren nur zehn oder 15 Minuten, die Erde ist heruntergerutscht. Dann wurde es dunkel, und ich bin gegangen.“

Auf Nachfrage erinnerte er sich dann daran, dass er doch nicht gleich gegangen sei. Er hatte zuerst noch ein Feuer angezündet und eine Cervelat gegrillt. „Warum?“, wollte Gerichtspräsident Sandro Rossi wissen. „Ich hatte wohl Hunger.“

Weiter zu den Gründen für die Tat befragt, sagte der Angeklagte, er habe sich in dem Moment nicht viel überlegt: „Das ging schon eine Zeit. Als ich im Zuhause in meinem Zimmer war, habe ich mir schon überlegt, dass er verhungern oder verdursten könnte.“

Die Staatsanwaltschaft bleibt beharrlich

Die Staatsanwaltschaft nannte in der Anklage Neid und Eifersucht als Tatmotiv. Der Beschuldigte lebte von der Sozialhilfe, während sein Opfer einen Job und ein Einkommen hatte. Die Schwester des Opfers sagte: Für die Ausflüge habe immer ihr Bruder bezahlt.

Das sagt der Gutachter über den Angeklagten

Der Gutachter berichtete: Er gehe von einer Persönlichkeitsstörung und einer unterdurchschnittlichen Intelligenz des Angeklagten aus. Zudem soll er an der Entwicklungsstörung ADHS leiden.

Der Angeklagte sei schon früh in verschiedenen Institutionen untergebracht gewesen. Dabei habe es Auseinandersetzungen mit Patienten und Angestellten gegeben. „Er hat immer wieder Schwierigkeiten gehabt, Regeln zu akzeptieren“, wird der Gutachter zitiert.

Die Angehörigen sind tief getroffen

Der Vater des Opfers bekomme Bauchweh, wenn er über die Tat nachdenke. „Er ist einfach weg“, sagte er mit tränenerstickter Stimme.

Die Schwester habe kein gutes Bauchgefühl gehabt, wenn die beiden unterwegs gewesen seien. Sie habe es gegenüber ihrem Bruder aber nie angesprochen. „Wir waren froh, dass er einen Freund gefunden hatte, der mit ihm was unternimmt.“

Dabei kam auch der Vorfall im Tessin eine Woche vor der Tat am Bruggerberg zur Sprache, als der Angeklagte das Opfer einen Abhang hinunter gestoßen haben soll.

Das sagt der Angeklagte zum geforderten Strafmaß

Die Staatsanwaltschaft will eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten und eine stationäre Maßnahme beantragen.

Die Freiheitsstrafe bezeichnete der Beschuldigte als gerecht: „Ich habe ja ein Menschenleben genommen. Aber ich bin ja kein Richter, Sie müssen entscheiden.“

Vom Leichenfund bis zur Gerichtsverhandlung: