Im Fall des Leichenfunds im September 2022 in einem Hotelzimmer in Birmenstorf im Kanton Aargau, zwischen Baden und Brugg, erhebt die Staatsanwaltschaft Baden jetzt Anklage gegen zwei Männer, 25- und 24-jährig. Wie Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Aargau, in einer Pressemitteilung schreibt, wird einem der Männer Mord vorgeworfen.

Schon kurz nach dem schrecklichen Fund im Hotel nahmen die Ermittler zwei Männer fest, die dringend tatverdächtig waren. Mittlerweile schloss die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen ab und klagt die Männer an.

Der Tod des 60-Jährigen ist nicht sofort aufgefallen

Die Leiche eines 60-Jährigen wurde am 16. September im Hotelzimmer gefunden. Der Mann hatte sich für einen längeren Aufenthalt eingemietet. Deshalb sei sein Tod nicht sofort aufgefallen, schreibt Schuler weiter. Die Rechtsmediziner stellten sofort fest, dass es sich um ein Gewaltverbrechen handelte.

Trotz einer stark verwesten Leiche gab es Spuren

Die Überreste des Mannes seien stark zersetzt gewesen. Dennoch gelang es den Strafverfolgungsbehörden, schnell zwei Tatverdächtige zu ermitteln. Der Verdacht erhärtete sich. Sie nahmen die damals 24- und 23-Jährigen fest.

Das kam bei der Obduktion heraus

„Bei der Obduktion des Opfers zeigten sich schwere Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkungen im Kopf- und Halsbereich sowie am Oberkörper. Die Ergebnisse der Rechtsmedizin deuten darauf hin, dass das Opfer infolge einer mehrminütigen Einwirkung auf Rumpf und Halsbereich schlussendlich erstickte“, schreibt Schuler.

Die Ermittler rekonstruierten die Tat

Die Ermittler rekonstruierten die Tat. Dabei stellte sich heraus, dass die zwei Männer Zimmer auf derselben Etage bezogen hatten. Die Beschuldigten hätten ausgesagt, dass es schon vor der Tat zu einem Streit zwischen den drei Männern gekommen sei.

Am Tag darauf wollten die Beschuldigten laut Angaben das Opfer erneut zur Rede stellen. Der Streit soll eskaliert sein.

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Diese Strafen fordert die Staatsanwaltschaft

Aufgrund der Beweislage geht die Staatsanwaltschaft beim heute 25-Jährigen davon aus, dass er der Haupttäter war. Bei den Untersuchungen habe sich die besondere Skrupellosigkeit bei seinem Vorgehen herausgestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Mord vor und fordert 18 Jahre Gefängnis.

Der zweite Beschuldigte soll sich bei der Tat passiver verhalten haben. Ihm wird der Tatbestand des Angriffs und der Unterlassung von Nothilfe vorgeworfen. Die Behörde fordert für ihn fünf Jahre Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin: „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.“

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