Was war passiert?

An einem Sonntag im Mai 2022 unternahm ein im Kanton Zürich lebender Mann mit Frau und Kind im Auto einen Ausflug in den Kanton Aargau. Auf der Heimfahrt – wie das jedem passieren kann – verfuhr er sich.

Das hatte für ihn schwerwiegende Folgen: Er musste den Führerschein abgeben, hat heute eine saftige offene Rechnung und ist vorbestraft.

Mann programmiert Navi während der Fahrt

An jenem Sonntagabend, irritiert unterwegs in unbekanntem Gelände, hatte der Mann seine Heimadresse im Navi aufgerufen – an und für sich eine kluge Idee. Allerdings tat er dies, während er das Auto lenkte und auf das Gaspedal drückte: Unterwegs auf der Fislisbacherstraße in Rütihof, in einer Tempo-30-Zone, hatte der Audi S5 mindestens 89 Stundenkilometer auf dem Tacho.

Damit war er als Raser unterwegs. Hinzu kam, dass der Mann dabei einen Fußgängerstreifen überfuhr, an dessen Seite ein Mädchen stand, um ihn zu überqueren.

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Angeklagt der qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln, forderte der Staatsanwalt als Sanktionen zwei Jahre Freiheitsstrafe bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie 2000 Franken Buße.

Da der Mann Anklage und Strafmaß akzeptierte, musste das Gesamtgericht Baden prüfen, ob alle Voraussetzungen für ein verkürztes Verfahren erfüllt sind. Präsidentin Gabriella Fehr stand eine Übersetzerin zur Seite.

Angeklagter findet neue Arbeit

Der Angeklagte, mager in Jeans und gestreiftem Hemd, trägt einen kleinen Spitzbart und das leicht grau melierte Haar mit Gel himmelwärts gekämmt, beschäftigt sich vor der Verhandlung glücklich mit seinem vierjährigen Söhnchen, das ihn mit Mama zusammen begleitet.

Er war 2006 wegen der Arbeit in die Schweiz gekommen. 2018 heiratete er eine Landsfrau. Wenn der Sohn schulpflichtig ist, will die kleine Familie zurück in ihr Heimatland. Nachdem ihm das Ticket entzogen worden war, hatte er die Stelle verloren, im September aber eine neue gefunden.

Angeklagter zeigt Reue

Seine Vergehen beschönigte der Angeklagte nicht. Er habe es nicht eilig gehabt, aber es habe eine Diskussion mit seiner Frau gegeben, das Kind sei müde gewesen und habe geweint.

Auf Fragen von Präsidentin Fehr antwortet er offen: Das Mädchen am Fußgängerstreifen habe er nicht bemerkt und er wisse nicht, warum er nicht angehalten oder seine Frau das Navi habe programmieren lassen. „Aber ich weiß, dass ich einen Fehler begangen habe und mir ist bewusst, dass es gefährlich war“, lässt der Reumütige übersetzen.

Zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe und Geldbuße

Nach kurzer Beratung erhob das Gericht die Anklage einstimmig zum Urteil. Zwei Jahre hängt nun das Damoklesschwert der bedingten Freiheitsstrafe über dem Angeklagten. Bezahlen muss er nebst der Buße von 2000 Franken auch die Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe. Die Kosten seiner amtlichen Verteidigerin gehen, unter Vorbehalt, auf Staatskosten.

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Die Autorin ist Redakteurin der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.