Wie – und warum? Diese Fragen blieben offen, wenn man die Meldung las, welche die Kantonspolizei Aargau im Februar 2022 versandte.
Der Unfallhergang und die Folgen
Ein Autofahrer aus Deutschland habe seinen Tesla bei der Kreuzung Neuhof von Lenzburg her kommend auf der Einspurstrecke auf die Hendschikerstrasse gelenkt, hieß es da. Und weiter: „Kurz nach der Einspurstrecke wollte er sein Fahrzeug über den Normalstreifen und die Sicherheitslinie auf die entgegenkommende Spur wenden.“ Dort kollidierte er mit einem VW Polo, der aus dem Neuhoftunnel kam und ebenfalls in Richtung Hendschiken unterwegs war.
Alle fünf Insassen der beiden Fahrzeuge wurden verletzt. Eine der Mitfahrerinnen im VW, eine 42-Jährige, erlag später im Spital ihren Verletzungen.
Spekulationen über den Autopiloten
Damals hieß es auch, die genaue Unfallursache sei noch unklar. Im Netz gingen die Spekulationen darüber los, ob allenfalls der Autopilot des Tesla mit dem Unfall zu tun hatte. Entsprechende Meldungen aus den USA hatten diesen Verdacht nahegelegt.
Das sind die Anklagepunkte
Allerdings hat sich das im Fall von Lenzburg nicht bewahrheitet. Denn auf Anfrage teilt die Oberstaatsanwaltschaft mit, dass gegen den Lenker des Tesla Anklage erhoben wurde: wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger einfacher Körperverletzung sowie wegen Vorfahrtsmissachtung.
Darum ein abgekürztes Verfahren
Verhandelt wird der Fall am Bezirksgericht Lenzburg. Und zwar im abgekürzten Verfahren, heißt es bei der Oberstaatsanwaltschaft weiter. Das wiederum ist möglich, wenn die beschuldigte Person den wesentlichen Sachverhalt eingesteht. „Das Fahrzeugmodell oder dessen Technik wird bei der Anklage nicht thematisiert“, heißt es bei der Oberstaatsanwaltschaft weiter. Die Wendung um 180 Grad hat also der Fahrer vollzogen, nicht das Auto selbst.
Staatsanwaltschaft und Unfallfahrer einigen sich
Geeinigt haben sich die Staatsanwaltschaft und der Unfallfahrer auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten – allerdings bedingt – sowie eine Buße von 4000 Franken. Die Oberstaatsanwaltschaft teilt außerdem mit, dass sich Mitglieder der Familie des Opfers als Privatkläger konstituiert haben.
Die Autorin ist Redakteurin der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.