Sie betraten die Räumlichkeiten maskiert, fesselten die Angestellten mit Klebeband oder Kabelbindern und drohten ihnen mit vorgehaltener Schreckschusswaffe und Vorschlaghammer Gewalt an. Im Herbst 2019 verbreiteten mehrere Unbekannte mit Raubüberfällen in der Nordwestschweiz Angst und Schrecken.

Die Staatsanwaltschaft erhebt 2021 Anklage

Im Sommer 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen einen Albaner Anklage. Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte den heute 41-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und verwies ihn für 15 Jahre des Landes. Schuldig sprach es den Angeklagten zwar des mehrfachen, teilweise versuchten Raubs, nicht aber des mehrfachen bandenmäßigen Raubs. Namentlich auf den Avec-Shop der Tamoil-Tankstelle in Frick und den Coop-Shop der Tankstelle in Gebenstorf.

Der Beschuldigte legt Berufung ein

Gegen das Urteil legte der Beschuldigte Berufung ein. Während er einen vollumfänglichen Freispruch gefordert hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft, ihn auch wegen der beiden Raubüberfälle in Frick und Gebenstorf zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren.

Die Männer flüchten mit 6400 Franken Beute

Gemäß der Staatsanwaltschaft sollen der Angeklagte und sein Komplize, mit schwarzen Strümpfen maskiert, den Avec-Shop der Tamoil-Tankstelle in Frick betreten haben. Dabei habe der Beschuldigte zwei Angestellte unter vorgehaltener Waffe in Richtung Kassenbereich gedrängt. Als eine der beiden Angestellten fliehen wollte, habe er diese am Arm zurückgehalten und mit der Waffe geschlagen. Mit rund 6400 Franken Beute machten sich die Männer aus dem Staub. Unterstützt bei ihrem Raubzug wurden sie von einem Fluchtwagenfahrer, der in der Nähe des Shops wartete.

Ihre Smartphones verraten die Standorte

Durch die Antennenstandorte, mit denen die Mobiltelefone des Beschuldigten und seines Komplizen verbunden waren, konnte die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass die Männer vor und nach der Tat zusammen unterwegs waren. Zudem war nur wenige Minuten vor der Tat das Smartphone des Komplizen in einer Funkzelle in Frick in der Nähe des Tatorts eingeloggt.

Videoaufnahmen bringen weitere Hinweise

Im Gegensatz zum Bezirksgericht Laufenburg waren für das Obergericht sämtliche in den Akten befindlichen Daten der rückwirkenden Teilneh­meridentifikation verwertbar. Grund war ein entsprechender Entscheid des Zwangsmaßnahmengerichts Basel-Landschaft. Belastend kommt hinzu, dass Videoaufnahmen des Überfalls zeigen, dass die beim Raubüberfall verwendete Waffe in Farbe, Form und Art derjenigen ähnelt, die im Fahrzeug des Mitbeschuldigten aufgefunden wurde.

Das Obergericht hat keine Zweifel

Weiter führt das Obergericht an, dass der Mitbeschuldigte bereits einige Wochen zuvor versucht hatte, den Avec-Shop in Frick auszurauben. Dies gab der Mitbeschuldigte auch zu. Für das Obergericht erschien es wahrscheinlich, dass der Mitbeschuldigte nach Zusammensetzung einer neuen Bande – mit der er bereits einen erfolgreichen Raub ausführte – einen erneuten Anlauf auf den Fricker Avec-Shop nahm. So sah das Obergericht die Täterschaft des Beschuldigten – wie auch des Mitbeschuldigten – zweifellos als erstellt.

Der Beschuldigte und sein Komplize schlagen wieder zu

Nur eine Woche später kam es in der Nacht auf den 11. November zu einer weiteren Tat. So soll der Beschuldigte unter Mitnahme einer Schreckschusspistole und eines Vorschlaghammers den Coop-Shop der Tankstelle ausgeraubt haben. Der Beschuldigte und sein Komplize hätten dabei eine Angestellte an den Haaren gepackt, sie zu Boden gedrückt und ihr die Schreckschusspistole an den Kopf gehalten, um sie zur Öffnung des Tresors und der Kasse zu bringen. Insgesamt flüchteten sie mit 4851 Franken.

Wieder liefern die Antennenstandorte ein Indiz

Wie auch beim Vorfall in Frick belasten die Antennenstandorte, über welche die Mobiltelefone vor und nach der Tat eingewählt waren, die Beschuldigten schwer. Weiter kommt hinzu, dass im Zimmer des ­Beschuldigten ein Hammer aufgefunden wurde, wie jener, der auf den Videoaufnahmen des Überfalls zu erkennen war. Auch hier hatte das Obergericht keine Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Raubüberfälle werden ihm angelastet

Auch bei zwei weiteren Raubüberfällen sah das Obergericht die Täterschaft des Beschuldigten als erstellt. Etwa auf eine Bankfiliale in Breitenbach (Basel-Landschaft), in der 20.000 Franken erbeutet wurden.

Dieses Urteil fällt das Obergericht

Wegen bandenmäßigen Raubs, mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfachen Hausfriedensbruchs, versuchter Erpressung und weiterer Straftaten verurteilte das Obergericht den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Zudem verwies es ihn für 15 Jahre des Landes. Zudem wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von 35.925 Franken auferlegt.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Autor ist Redakteur der ‚Aargauer Zeitung‘. Dort ist dieser Artikel zuerst erschienen.