Es sind happige Vorwürfe, um die es in diesem Fall geht: Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wirft einem 19-Jährigen unter anderem vor, Kinderpornografie gekauft und besessen sowie eine Webplattform zum Verkauf von Kinderpornografie aufgebaut zu haben. Ferner bestehe der Verdacht auf weitere Delikte, darunter Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache (teilweise versuchte) Brandstiftung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und Datenbeschädigung.
Schwere Vorwürfe gegen den 19-Jährigen
Das alles geht aus einem Urteil des Bundesgerichts vom 16.¦Dezember 2024 hervor. Darin ist auch die Rede von einer versuchten Zugentgleisung sowie einem geplanten Anschlag auf eine Starkstromleitung. „Das sind schwerwiegende Vorwürfe“, sagt Adrian Schuler, Sprecher der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft. Er bestätigt, dass es in diesem Verfahren auch um die Sabotageakte am Rheinfelder Glasfasernetz geht.
Im Dezember 2023 waren an zwei Standorten mehrere Glasfaserkabel zerschnitten worden. Anfang Mai 2024 verhaftete die Polizei vier Männer. Zwei davon sind wieder frei, zwei noch in Untersuchungshaft. Der 19-jährige Beschuldigte habe ein Haftentlassungsgesuch gestellt, das vom Aargauer Zwangsmaßnahmengericht im September 2024 abgewiesen worden war. Diesen Entscheid bestätigte das Obergericht im Oktober. Deshalb gelangte er mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.
Der 19-Jährige habe sich bereit erklärt, Maßnahmen in Kauf zu nehmen, wenn er freikäme – wie ein Kontaktverbot mit den Mitbeschuldigten, die Installation von Überwachungssoftware auf seinen EDV-Geräten und Mobiltelefon sowie die Auflage, weiterhin bei seinen Eltern zu wohnen.
Was sagt der 19-jährige zu den Vorwürfen?
Der 19-Jährige bestreitet den Tatverdacht vor dem Bundesgericht nicht. Er kritisiert aber die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachte Wiederholungsgefahr. Die Vorinstanz sah das anders. So sei er im März 2021 durch die Jugendstaatsanwaltschaft verurteilt worden: unter anderem wegen Verbreitung harter Pornografie, Verbreitung von Pornografie an eine unter 16-jährige Person sowie wegen sexueller Nötigung.
Ein Kurzgutachten bejaht die Rückfallgefahr. Es bestehe ein hohes Risiko für Straftaten, einschließlich (Einbruch-)Diebstahl, Sachbeschädigung, Cyberkriminalität, Erpressung, Brandstiftung und Sabotageakte. Im Erwachsenenalter habe sich keine Besserung abgezeichnet. Im Gegenteil: Die Folge der Straftaten habe sich noch erhöht.
Das Obergericht hat eine Rückfallgefahr und eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erkannt. Dies wird vom Bundesgericht gestützt: „Die Vorinstanz hat den besonderen Haftgrund der einfachen Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht.“ Es wies die Beschwerde des Beschuldigten ab. Er muss in Untersuchungshaft bleiben.