Das wird richtig teuer: Zöllner haben am Grenzübergang Lottstetten (Landkreis Waldshut) vor wenigen Tagen einen 34-Jährigen aus Zürich erwischt, der eine fast 9000 Euro teure Luxushandtasche über die Grenze nach Deutschland schmuggeln wollte, wie das Hauptzollamt Singen am Mittwoch, 22. Januar, in einer Pressemitteilung schreibt. Die Tasche wird für den Mann nun viel teurer. Er musste 2000 Euro an Abgaben bezahlen und hat ein Steuerstrafverfahren am Hals.
Ein Geschenk für seine Freundin in Deutschland
8650 Euro kostet die Tasche einer renommierten Luxusmarke genau. Die wollte er am Zoll vorbeischmuggeln, um sie seiner Freundin in Deutschland zu schenken. Gegenüber den Beamten habe er behauptet, die Tasche habe 80 Euro gekostet.
Dumm: Die Rechnung liegt mit im Kofferraum
Bei der Kontrolle entdeckten die Zöllner laut Angaben die versandfertig verpackte Handtasche im Kofferraum. Pech für den Mann, dass die Rechnung noch dabei lag, die den tatsächlichen Wert des Luxusartikels preisgab.
„Hätte die Tasche tatsächlich nur 80 Euro gekostet, wären keine Einfuhrabgaben entstanden“, erklärt die Singener Zollsprecherin Sonja Müller, „die Wertgrenze für Waren nach Deutschland liegt aktuell bei 300 Euro.“ Der Auftrag des Zolls sei insbesondere auch, die Rechte der Markeninhaber zu schützen. Bei auffällig niedrigen Wertangaben prüften die Beamten, ob es sich um Fälschungen handelt.
Diese Konsequenzen muss der Mann tragen
Eine Fälschung lag dem Zoll zufolge in diesem Fall nicht vor. Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Reisende musste 2000 Euro an Abgaben bezahlen, bevor er weiterfahren durfte.
Der versuchte Schmuggel hat für den 34-Jährigen ein Nachspiel. Der Fall liegt beim Hauptzollamt Karlsruhe, das das Steuerstrafverfahren übernahm.
Diese Freigrenzen gelten für Waren
Das Hauptzollamt Singen macht klar: „Die Wertgrenze für Ware, die abgabefrei aus der Schweiz im Rahmen einer Reise im privaten Gepäck nach Deutschland importiert werden darf, liegt derzeit bei 300 Euro.“ Für Reisende unter 15 Jahren reduziere sich die Wertgrenze auf 175 Euro. Werde die Reisefreigrenze überschritten, seien Einfuhrabgaben zu entrichten.
„Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke gelten besondere Freimengen“, heißt es abschließend. Dazu informiert der Zoll auf seinen Internetseiten.