Rahel Haag (Thurgauer Zeitung)

„Ich bin jemand, der Verantwortung übernehmen will“, erklärte der ehemalige Bankangestellte, als er sich vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten musste. Der heute 60-Jährige hatte seine Kunden innerhalb von viereinhalb Jahren um 2,7 Millionen Schweizer Franken erleichtert. Das Geld hatte er für Kokain und Prostituierte ausgegeben.

Sein Verteidiger sagte vor Gericht, dass hier „eine Midlife-Crisis total aus dem Ruder gelaufen“ sei. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Zudem hat er die Kosten des Vorverfahrens sowie die Gerichtskosten in Höhe von 27.800 Franken zu übernehmen. Der Beschuldigte hat bereits Berufung beim Obergericht angekündigt.

Bis zu 400.000 Franken für Kokain

Konkret hat der Beschuldigte zwischen Januar 2014 und Juli 2018 insgesamt 167 Mal Geld vom Konto eines deutschen Ehepaars abgehoben, dessen Anlageberater er war. Am Schalter hat er sich Barbeträge zwischen 3000 und 70.000 Franken auszahlen lassen. Auf dem Auszahlungsbeleg, den der Kunde hätte unterschreiben sollen, hat er dessen Unterschrift gefälscht. Das Geld behielt er für sich.

Insgesamt hat der Beschuldigte über die Jahre rund 300.000 bis 400.000 Franken für Kokain ausgegeben. Über 900.000 Franken brauchte er zur Deckung seiner Kreditkartenrechnungen. Über die Karten hatte er unter anderem Escort-Dienstleistungen gebucht. Diese wurden in erster Linie von zwei Prostituierten, die im Raum Berlin lebten, erbracht.

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Mit den Kreditkarten bezahlte der Beschuldigte teilweise auch die Flugkosten der Frauen sowie Hotelkosten im Raum Zürich. Auch die verbleibenden knapp 1,4 Millionen Franken gab er für sexuelle Dienstleistungen mit den betreffenden Prostituierten aus. Diese Beträge bezahlte er ihnen jeweils in bar. Ab 2017 unterstützte er die beiden Frauen auch mit Darlehen in Höhe von insgesamt rund 414.000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Vergehen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Sie hatte ausgerechnet, dass der Beschuldigte im Schnitt 6000 Franken pro Woche für Dienstleistungen von Prostituierten ausgegeben haben muss. Vor Gericht sagte der Staatsanwalt: „Seine Beweggründe für die Tat waren rein egoistischer Natur.“

„Er hat unter großem Suchtdruck gelitten“

Der Verteidiger seinerseits hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren gefordert. Das Handeln seines Mandanten müsse als eine Art Beschaffungskriminalität angesehen werden, denn er sei sexsüchtig. „Er hat unter großem Suchtdruck gelitten.“ Zudem sei der Angeklagte sich seiner Schuld bewusst, alles in allem habe er nochmals eine Chance verdient.

Es wird sich zeigen, ob ihm das Obergericht diese gewähren wird.

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