Es sind klare Worte, die der Aargauer Regierungsrat in der Beantwortung einer Anfrage verwendet: „Beim Vorfall vom 18. Juni 2024 hat es die Kantonale Notrufzentrale irrtümlicherweise unterlassen, die Feuerwehr Rheinfelden aufzubieten.“

Der Vorfall ist zwischenzeitlich aufgearbeitet

Der Vorfall sei zwischenzeitlich innerhalb der Kantonspolizei aufgearbeitet worden. „Gemäß den polizeilichen Erkenntnissen hätte der Tod der betroffenen Person auch bei einem Aufgebot der Feuerwehr Rheinfelden nicht verhindert werden können“, hält der Regierungsrat allerdings weiter fest.

Und das geschah am 18. Juni beim Wasserkraftwerk

Rückblick: Am 18. Juni war beim Wasserkraftwerk Rheinfelden eine Frau, die sich auf ein Geländer beim Stauwehr gesetzt hatte, in den Rhein gestürzt. Das Rettungsboot der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) war damals aufgeboten worden, nicht aber die Rheinrettung der Feuerwehr im Schweizer Rheinfelden, die permanent ein Rettungsboot im Wasser hat und sehr schnell reagieren kann.

Die Frau konnte nur noch tot geborgen werden

Die Frau konnte später nur noch tot geborgen werden. Nach dem Vorfall schlug der Chef der Schweizer Rheinrettung, Richard Graf, Alarm. Graf hatte den Notfall zunächst vom Garten aus mitverfolgt, war dann aber in Eigeninitiative mit dem Rettungsboot, das im Schweizer Rheinfelden direkt bei der Schifflände neben seiner Confiserie im Wasser stationiert ist, zum Unfallort ausgerückt.

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Grafs Kritik nach dem erfolglosen Einsatz

Graf kritisierte nach dem erfolglosen Einsatz, dass es die Kantonale Notrufzentrale unterlassen hatte, die Schweizer Rheinrettung, die zur Feuerwehr Rheinfelden gehört, zu alarmieren. „Bei einer Rheinrettung geht es um Sekunden, nicht um Minuten oder Stunden“, sagte Graf und bemängelte, dass die Alarmierung bei Vorfällen im Rhein schon länger nicht gut funktioniere.

Beim Regierungsrat klingt es heute deutlich anders

Seine Kritik schlug seinerzeit hohe Wellen. Die Kantonspolizei Aargau hatte damals versucht, sich herauszureden, in dem sie erklärte, die deutsche Polizei habe auf den Beizug der Schweizer Rheinrettung verzichtet. Jetzt klingt es vom Regierungsrat aber deutlich anders, er gesteht Fehler bei der Kantonalen Notrufzentrale ein.

Nicht immer müssen Rettungsboote auslaufen

Im Jahr 2023 musste die Kantonale Notrufzentrale in 15 Fällen eine Flussrettung organisieren. „Nicht immer ist dabei der Einsatz von Rettungsbooten erforderlich. Je nach konkreten Umständen wird beispielsweise der Einsatz eines Rettungshelikopters benötigt oder die Rettung kann durch Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer oder vom Ufer aus erfolgen“, erklärt der Regierungsrat.

Die Retter beidseits des Rheins werden aufgeboten

In der Regel würden die Rettungsorganisationen beidseits des Rheins aufgeboten, doch dieser Grundsatz gelte nicht absolut. „Es obliegt dem zuständigen Einsatzdisponenten, gestützt auf die eingegangene Meldung und die vorliegenden Informationen, eine Lagebeurteilung vorzunehmen und basierend darauf die erforderlichen Einsatzkräfte auszulösen.“

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Die Regierung betont aber, dass seit Juli der „Schwellenwert für das Auslösen der Rettungsorganisationen auf dem Rhein“ gesenkt worden sei.

Eine neue Regelung als Folge der Kritik

„Neu werden diese bereits bei geringeren Anzeichen einer Gefährdungssituation aufgeboten.“ Es bleibt das Fazit, dass Richard Graf mit seiner Kritik seinerzeit richtig lag und damit – hoffentlich – zu einer Verbesserung der Alarmierung beiträgt. Der Rheinfelder Vizeammann Walter Jucker und Feuerwehrkommandant Marc Leber hatten bereits im Juli gegenüber der „Neuen Fricktaler Zeitung“ erklärt: „Weil es um Leben oder Tod geht, sollte immer großzügig alarmiert werden.“