Ein Millionenerbe von einem steinreichen Onkel aus Amerika? Davon träumen sicher viele. Diese Schwäche für das schnelle Geld versuchen angebliche Rechtsanwälte aus dem Ausland, zu nutzen. Mit seriös wirkenden Briefen versuchen sie, Menschen von einem Erbe in Millionenhöhe zu überzeugen. Die Schaffhauser Polizei warnt aber, nachdem zwei ältere Männer im Kanton lebende Männer solche Briefe erhielten: „Wer auf diese Betrugsmasche eingeht, erhält kein Vermögen, sondern erleidet einen Schaden, der bis zum finanziellen Ruin führen kann.“
Der angebliche Verstorbene aus Toronto
Solche Briefe landeten am Donnerstag, 27. Juni, im Briefkasten der beiden Männer, wie die Polizei in einer Pressemitteilung am Dienstag, 9. Juli, schreibt. Die Absender gaben sich als Anwälte eines Verstorbenen aus Toronto (Kanada) aus. Die beiden Empfänger gingen nicht darauf ein, sondern erstatteten sofort Anzeige. „Richtigerweise“, schreibt die Polizei weiter.
Eine Millionenerbschaft als Lockmittel
Die Betrugsmasche sei bekannt. Das Lockmittel ist eine angebliche Millionenerbschaft, die so bald wie möglich angetreten werden müsse. Sonst würde das Geld in die Staatskasse fließen. Einmal darauf eingelassen, würden unter Vorwänden immer neue Geldbeträge gefordert. Angefangen bei Verwaltungsgebühren von wenigen hundert Franken, gefolgt von noch zu entrichtenden Steuern von mehreren tausend Franken bis zu Gutachterkosten für völlig Abwegiges wie ein vorgeschriebenes Antiterrorgutachten.
Die Dokumente sehen offiziell aus
Die Polizei schreibt: „Solange die angeschriebene Person zahlt, finden die Betrüger immer neue Gründe, warum das Erbe noch nicht ausgezahlt werden kann. Die nicht enden wollenden Forderungen werden dabei oft mit offiziell aussehenden Dokumenten untermauert.“
Die Kanzleien existieren tatsächlich
Mit der Millionenerbschaft vor Augen zahlten viele Opfer immer weiter, teils bis es ihnen finanziell nicht mehr möglich ist. „Statt Millionär ist man ruiniert.“ Häufig würden sich die Betrüger dabei als real existierende Anwaltskanzleien ausgeben. Bei einer Recherche stelle man fest, dass es die Kanzlei unter der angegebenen Adresse tatsächlich gebe. Das erwecke Vertrauen.
Das rät die Schaffhauser Polizei – und warnt
Die Schaffhauser Polizei rät zur äußersten Vorsicht bei solchen vermeintlichen Glücksbotschaften: „Wenn etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.“ Solche Briefe, Faxe, E-Mails und Ähnliches sollten ignoriert, am besten sofort entsorgt werden.
Auch davon, aus Neugier, versuchsweise, Kontakt aufzunehmen, rät die Polizei ab. Sie schreibt: „Die Täter sind psychologisch geschult.“ Es bestehe die Gefahr, dass man sich doch noch in die Masche einspannen lasse. Zudem solle man nie Geld überweisen oder Kontodaten herausgeben.
„Wer einmal hereingefallen ist, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und die Polizei verständigen“, heißt es abschließend.