Es scheint nur noch eine Frage des Wie zu sein und nicht des Ob. In den Staatskanzleien in Bund und Ländern wird darüber nachgedacht, wie die Freiheit noch strenger als bisher beschränkt werden kann. Denn das Coronavirus breitet sich weiter aus und wird durch eine aus Großbritannien stammende Mutation wohl noch ansteckender – auch wenn die Infektionszahlen in Deutschland derzeit leicht sinken. Auch die Belegung der Intensivbetten geht zurück.
Dennoch steht wohl schon nächste Woche die nächste Krisenrunde an. An fünf Stellschrauben könnte der Lockdown noch weiter angezogen werden – wobei es sich hier um Planspiele der Politiker handelt. Was davon am Ende beschlossen oder umgesetzt werden könnte, ist wie immer offen.
1. Bundesweite FFP2-Maskenpflicht für besseren Corona-Schutz
Bayern macht es vor, alle anderen ziehen nach. Das Tragen der wirksameren Schutzmasken vom Typ FFP2 könnte in der Öffentlichkeit bundesweit vorgeschrieben werden. Der Vorteil dieser Masken liegt darin, dass sie auch den Träger vor Ansteckung schützen. Einfache Stoffmasken sorgen lediglich dafür, dass Infizierte weniger Erreger in einen Raum abgeben.
Die FFP2-Masken kosten zwischen zwei und fünf Euro das Stück und sind damit teurer als die Stoffmasken. Für Leute mit weniger Geld ist das ein Problem. Der Staat könnte aber Masken zur Verfügung stellen.
2. Lockdown-Verschärfung durch Nahverkehr-Einstellung
Busse und Bahnen in die Depots: Das Kappen des öffentlichen Nahverkehrs wäre ein drastischer Beschluss, um dem Virus Herr zu werden. Kanzlerin Merkel widersprach in interner Runde allerdings einem Bericht, wonach das geplant sei. Was Merkel für angezeigt hält, ist allerdings, dass weniger Fahrgäste Busse und Bahnen nutzen. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sieht es genauso. Das könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass noch mehr Menschen von zu Hause arbeiten.
3. Mehr Homeoffice und Schließung von Fabriken
Bislang haben sich Bund und Länder nicht dazu durchringen können, einen Rechtsanspruch auf das Arbeiten von daheim durchzusetzen. Es blieb bei einer Bitte an die Arbeitgeber, großzügig Homeoffice zu gewähren. Viele Unternehmen tun das auch, wo es geht. Dennoch fahren immer noch viele Deutsche in das Büro. Bewegungsdaten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass während der ersten Welle im Frühjahr letzten Jahres die individuelle Mobilität deutlicher zurückging, als es zuletzt der Fall war. Es könnte also nun dazu kommen, dass Arbeitgeber gezwungen werden, ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause zu gestatten.
Gravierender wäre ein Schritt, vor dem sich die deutsche Industrie fürchtet – das Herunterfahren aller Fabriken und Betriebe, die nicht absolut lebensnotwendig sind. Offen blieben dann nur die Hersteller von Lebensmitteln, die Energieversorger und Treibstoffproduzenten.

Autowerke und Maschinenbauer müssten zeitweise schließen, Baustellen würden eingestellt. Die Kosten dafür wären gewaltig, es drohen schwere Abwägungsprobleme und ein erneuter Konjunktureinbruch. Gerade die Industrie begrenzt durch ihren Aufwärtstrend den ökonomischen Schaden der Seuchenpolitik.
4. Notbetreuung in Kindergärten enger fassen
Eigentlich sind Kindergärten und Schulen geschlossen. Doch es gibt natürlich eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in unentbehrlichen Berufen arbeiten, wie zum Beispiel bei der Polizei, Feuerwehr und in Krankenhäusern. Doch in vielen Bundesländern wird zumindest in Kindergärten die Notbetreuungsregel großzügig ausgelegt. Sie könnte ähnlich wie im Frühjahr wieder strenger gefasst und das Angebot auf wenige Berufsgruppen beschränkt werden.
5. Bewegungsradius begrenzen, Ausgangssperre ausweiten
In vielen Ländern gilt ein Bewegungsradius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort, wenn das Infektionsgeschehen bei 200 Neuansteckungen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt. Denkbar ist, dass der Warnwert auf 100 Neuinfektionen heruntergenommen wird und der Bewegungsbann damit auf beinahe ganz Deutschland ausgedehnt würde.
Im Instrumentenkasten der Ministerpräsidenten steckt auch noch eine Ausweitung der nächtlichen Ausgangssperre, zum Beispiel auf 19 Uhr. Frankreich hat gerade die Sperrstunde auf 18 Uhr verlegt. Geschäfte sollen dann ebenfalls schließen.