Zurzeit herrschen noch sommerliche Temperaturen, die meisten Heizungen sind ausgeschaltet, benötigt wird höchstens warmes Wasser. Der Gasverbrauch der deutschen Privathaushalte ist dementsprechend überschaubar. Doch wie viel Gas Deutschland im Winter zur Verfügung stehen wird, wenn die Heizungen aufgedreht werden, ist noch weitgehend ungewiss. Sparmaßnahmen sind nach Ansicht vieler Politiker und Verbandsvertreter im Winter das Maß aller Dinge.
Doch aus juristischer Sicht geht das Maß dessen, was überhaupt möglich ist, oftmals verloren. Sollte es draußen kalt werden, dann darf ich als freier Bürger meine Wohnung so heizen, wie ich das möchte. Die Kosten dafür muss ich als Mieter oder Eigentümer dann allerdings tragen.
Die einseitige Festlegung von Maximaltemperaturen in Wohnungen durch den Vermieter ist rechtlich in laufenden Mietverhältnissen unmöglich, unabhängig von der Frage, wie so etwas technisch überhaupt umzusetzen wäre.
Der Mieter, der es warm haben möchte, könnte dann von dem Vermieter verlangen, dass ihm die Heizwärme, die er möchte, zur Verfügung gestellt wird. Dieser Anspruch wäre dann, notfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung, auch gerichtlich durchsetzbar. Der Vermieter, der die Wärmezufuhr reduziert, würde sich zudem dem Risiko der Mietminderung aussetzen.
Hier ist also jede Vorsicht vor übereilten Maßnahmen geboten. Im Grundsatz gilt das Gleiche zum Beispiel in Bezug auf Eigentumswohnanlagen. Auch da können Eigentümer kaum „Sparbeschlüsse“ zulasten von Miteigentümern und Mietern fassen.
Auch Arbeitgeber müssen vorsichtig sein: Einfach die Temperaturen in Büros senken und die Arbeitnehmer auf dicke Pullover und Jacken zu verweisen, dürfte auch aus Arbeitsschutzgründen schwierig werden. Denn am Arbeitsplatz ist der Arbeitnehmer nicht nur vor Hitze zu schützen, sondern auch vor Kälte.
Zu kalt wird es nicht werden dürfen
Temperaturen unter 20 Grad bei Tätigkeiten am Schreibtisch dürften kaum durchzusetzen sein. Bisher gehen selbst die Gewerkschaften davon aus, dass 19 bis 20 Grad das Minimum ist, was zumutbar ist. Den Arbeitnehmer hier auf das Homeoffice zu verweisen, damit am Arbeitsplatz Energie gespart wird, hätte wenig Aussicht, vor einem Arbeitsgericht standzuhalten. Dies gilt übrigens nicht nur für private Arbeitgeber, sondern auch für Behörden, Kommunen und andere staatliche Einrichtungen.
Ob es sinnvoll ist, öffentliche Einrichtungen zu schließen, um Gas zu sparen, erscheint mir fragwürdig. Der Staat hat hier die Energiekrise durchaus selber mit verschuldet, in dem er bei Gas im Wesentlichen auf den Anbieter Russland setzte. Jetzt den Bürger in Haftung zu nehmen, ist schon dreist, egal, welche Koalition regiert.
Einschränkungen von Freiheitsrechten, das haben wir in der Corona-Rechtsprechung der Gerichte in den vergangenen beiden Jahren gesehen, sind nur ausnahmsweise zur Abwehr großer Gefahren für die Gesundheit und das Leben möglich. Gas zu sparen gehört sicher nicht zu den Maßnahmen, die so einfach Eingriffe in Freiheitsrechte rechtfertigen.