„Die Grundsteuer ab 2025 soll aufkommensneutral sein.“ So lautet die politische Vorgabe an die Kommunen und diese haben sich auch dazu verpflichtet, dem nachzukommen. Das heißt, in Summe soll keine Gemeinde und keine Stadt mehr Grundsteuer einnehmen als zuvor. Einzelne Grundstückbesitzer schützt das aber nicht vor bösen Überraschungen.
„Es kann natürlich zu Belastungsverschiebungen kommen, so dass der eine künftig mehr zahlt und der andere weniger“, sagt Patrick Holl, der als erster Beigeordneter des Gemeindetages Baden-Württemberg für Finanzangelegenheiten zuständig ist. Das sei durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch so gewollt, welches mehr Gerechtigkeit bei der Zahlung der Grundsteuer forderte.
Künftig soll die Effizienz, mit der eine Grundstückfläche fürs Wohnen genutzt wird, mit abgebildet werden. Es zahlen also nicht mehr alle in einer Kommune gleich viel. Wer mehr Fläche für sich in Anspruch nimmt, zahlt auch mehr. In einem mehrstöckigen Mehrfamilienhaus ohne Garten könnte es dagegen billiger werden.
Aber lässt sich das jetzt, wo die ersten Grundsteuermessbescheide von den Finanzämtern verschickt wurden, nicht auch bereits mit Zahlen belegen? Das kann tatsächlich jeder, dem diese Daten vorliegen, selbst ausprobieren. Wie das funktioniert, zeigt das Beispiel in der Grafik weiter unten.
Gemeinden wissen es selbst noch nicht
Aussagekräftigere Vergleichsrechnungen mit mehreren Beispielen innerhalb einer Gemeinde sind derzeit jedoch noch nicht möglich. „Dazu liegen uns leider noch keine geeigneten Messbescheide vonseiten des Finanzamtes vor“, sagt Matthias Fix von der Finanzverwaltung der Gemeinde Allensbach.
Auch in der Gemeinde Deggenhausertal sind die Bescheide laut Rebekka Leberer vom Steueramt bislang erst spärlich eingegangen. „Hinzu kommt, dass es noch unklare Komponenten bei der Berechnung der künftigen Grundsteuer gibt. Beispielsweis die anhängigen Klagen gegen die neuen gesetzlichen Grundlagen. Oder die Festsetzung des künftigen Hebesatzes. Das lässt eine aussagekräftige, vergleichende Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu“, sagt Rebekka Leberer.
Tatsächlich zeigt auch das vom SÜDKURIER berechnete Beispiel, welch großen Einfluss der Hebesatz der Kommunen auf die künftig zu zahlende Grundsteuer haben wird. Bleibt er in der derzeitigen Höhe, kann sich die zu zahlende Grundsteuer verdreifachen.
Und es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kommunen den Hebesatz sogar erhöhen werden. In vielen Gemeinden ist die Lage aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben für Energie oder fürs Bauen angespannt. „Letztlich muss jede Kommune für sich schauen, welche Ausgaben sie hat und welche anderen Einnahmen, um ihre kommunalen Aufgaben erfüllen zu können. Und dann kann auch der Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt werden“, sagt Patrick Holl.
Bei der Festlegung der Hebesätze sind die Kommunen also ziemlich frei. „Das gehört zur kommunalen Selbstverwaltung“, sagt Jasmin Bühler, Sprecherin beim Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Kommunen legen die Hebesätze im Laufe des Jahres 2024 fest. Für die Bürger wird solange das ungute Gefühl bleiben, nicht zu wissen, welche finanzielle Belastung die Grundsteuer ab 2025 für sie bringt.
„Allerdings wissen die Gemeinden durchaus, dass das Wohnen für die Bürger in den letzten Jahren auch so schon viel teurer geworden ist. Das hat bereits zu Debatten in vielen Gemeinderäten geführt und das wird sicherlich auch bei den Hebesätzen für die Grundsteuer so sein“, sagt Patrick Holl.