Mehr als 20 Jahre hat es gedauert, nun wird die elektronische Patientenakte (ePA) endlich auch in Deutschland flächendeckend eingeführt. Das spricht dafür.

1. Die Patienten wissen Bescheid

Mit der elektronischen Patientenakte lässt sich die komplette Krankengeschichte eines Patienten auf einen Blick abrufen. Behandlungen können schneller und gezielter erfolgen, unnötige Maßnahmen vermieden werden. Das spart neben Zeit auch Geld. Und Patienten haben die Möglichkeit, auf Augenhöhe mit den Menschen zu kommunizieren, die sie behandeln – vom Hausarzt über den Spezialisten bis zum Physiotherapeuten.

Die ePA ist sowohl für junge und mobile Menschen praktisch, da alle wichtigen Gesundheitsdaten an einer Stelle gebündelt sind und sich überallhin mitnehmen lassen. Aber auch ältere oder chronisch Kranke profitieren davon, dass sich ihre oft umfangreichen Daten durch die digitale Erfassung gut überblicken lassen.

Für die elektronische Patientenakte braucht man die passende App. Diese sieht je nach Krankenkasse unterschiedlich aus.
Für die elektronische Patientenakte braucht man die passende App. Diese sieht je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. | Bild: Wolfgang Kumm/dpa

2. Weniger Papierkram für Ärzte

Die ePA bedeutet vor allem für die bundesweit rund 34.500 Hausärzte deutlich weniger Bürokratie und ist damit eine enorme Erleichterung. Untersuchungsergebnisse aus anderen Praxen sind schnell griffbereit, Arztbriefe müssen nicht länger eingescannt, Befunden nicht hinterhertelefoniert werden. Indem Ärzte nachvollziehen können, was Kollegen bereits unternommen haben, lassen sich auch Doppeluntersuchungen vermeiden.

Die digitale Akte ist ein Schritt auf dem Weg zur digitalen Praxis, in der Arzt und Angestellten mehr Zeit für die Patienten bleibt. Voraussetzung, dass das Ganze auch funktioniert, ist die Kompatibilität unterschiedlicher Softwaresysteme mit der Praxistechnik. Ein Nachteil: Weil nicht alle Patienten die Akte nutzen werden, müssen die Praxen ihre bisherigen Ablagen wohl beibehalten.

3. Apotheker erkennen Wechselwirkungen

Über die Gesundheitskarte der Kunden kann auch der Apotheker die elektronische Patientenakte abrufen und sehen, welche Medikamente ein Patient in der Vergangenheit bekommen hat. Über die erfassten E-Rezepte hat er die Möglichkeit, unter anderem Wechselwirkungen zu erkennen und zu vermeiden.

4. Sie leistet einen Beitrag zur Forschung

Die erfassten Daten können in pseudonymisierter Form zu einer besseren Erforschung von Krankheiten beitragen. In anderen Ländern ist es längst üblich, dass nationale Datensätze zur Gesundheit zur Verfügung stehen. Vor allem die Erforschung seltener Erkrankungen könnte davon profitieren.

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5. Widerspruch ist möglich

Mögliche Risiken betreffen vor allem die Sicherheit – insbesondere bei sensiblen Daten wie einer HIV-Diagnose oder psychischen Erkrankungen. Diese kann man aber eingeschränkt, das heißt: nur für einen bestimmten Personenkreis, sichtbar machen. Ein Nachteil: Wer kein Smartphone oder Tablet hat, hat keine Möglichkeit, seine Akte selbst zu verwalten. Laut Datenschützern sollte man sich dann überlegen, dem Erstellen der ePA zu widersprechen.

Auch diejenigen, die technisch nicht so versiert oder nicht damit einverstanden sind, dass ihre Daten der Forschung zur Verfügung stehen, sollten die Akte ablehnen. Man kann diese Entscheidung aber jederzeit wieder rückgängig machen. Weil Patienten außerdem einzelne Daten aus der Akte löschen können, besteht die Gefahr, dass eine unvollständige Dokumentation die Vorteile wieder aufhebt.