Es rumpelt mitten in der Nacht, dann wird eine Familie von vier Einbrechern in Markdorf aus den Betten gerissen, mit einer Pistole bedroht und mit Klebeband gefesselt. Ein traumatisches Ereignis. Gegenwärtig läuft der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Konstanz, der bei den Opfern schmerzliche Erinnerungen weckt.
Vorfälle wie dieser sorgen für Verunsicherung. Viele wollen sich im Notfall schützen können und beantragen deshalb einen Kleinen Waffenschein, dessen Zahl in Baden-Württemberg seit Jahren steigt. Wer einen Antrag stellt, muss allerdings volljährig sein und seine Eignung nachweisen können. Ein solcher Antrag kostet 50 Euro, die Zuständigkeit der Behörden variiert von Bundesland zu Bundesland. Aber was kann solch eine Bewaffnung überhaupt bewirken und: Darf auf einen Einbrecher überhaupt geschossen werden?
Eine sogenannte SRS-Waffe (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe) darf zur Notwehr eingesetzt werden, weiß der Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy. "Bei der Notwehr geht es vor allem darum, die körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten", sagt er.
Wer nachts in seiner eigenen Wohnung einen Unbekannten antrifft, habe deshalb durchaus das Recht, sich und sein Eigentum zu verteidigen. "Eine durch eine Reizgaspistole verursachte Körperverletzung könnte in diesem Fall durch die Notwehr gerechtfertigt werden", erklärt der Staatsanwalt.
Allerdings betont er auch, dass es im Falle der Notwehr immer auf die Situation ankommt. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, so kann letztendlich das Gericht entscheiden, ob angemessen reagiert wurde oder ob die Gewaltanwendung durch das Opfer überzogen war.
Das Maß wird durch das Strafgesetzbuch festgelegt, und das definiert Notwehr so: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." Mit anderen Worten: Steht ein Einbrecher plötzlich neben dem Bett, kann Notwehr gerechtfertigt sein. Flieht ein Einbrecher aus dem Haus, könnte eine Notwehr-Handlung nicht mehr gegeben sein.
Eine Reizgas-Pistole darf der Hausbesitzer auf seinem Grund und Boden bei sich haben. Möchte er die Waffe auch in der Öffentlichkeit mit sich führen, braucht er einen sogenannten Kleinen Waffenschein. Der erfreut sich in Baden-Württemberg großer Beliebtheit: 81 197 kleine Waffenscheine waren laut dem Landesministerium für Inneres Ende 2018 im Umlauf.
"Bei zehn Millionen Einwohnern ist das nicht beunruhigend", sagt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage des SÜDKURIER. "Klar ist aber: Für die Innere Sicherheit ist unsere Polizei zuständig." Da Baden-Württemberg zu den sichersten Bundesländern zählt, gebe es deshalb keinen Grund, sich zu bewaffnen. Aber wieso steigt dann die Zahl der Kleinen Waffenscheine?

Silvesternacht 2015 als Auslöser
Auslöser des rasanten Anstiegs war nach Angaben von Ulrich Eichstädt, Sprecher des Verbands der Deutschen Büchsenmacher, die Silvesternacht 2015/16 in Köln, wo es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen kam. "Die Zahlen für den Kleinen Waffenschein stiegen danach rasant an", sagt er. Händler hatten Engpässe bei Schreckschusswaffen und Pfeffersprays und vor allem Frauen interessierten sich vermehrt für SRS-Waffen. Diese Auswirkungen seien heute noch zu spüren. Aber: "Mittlerweile hat sich das wieder normalisiert. Der Zuwachs geht zurück."
Von der Angst der Bürger vor Überfällen weiß auch Roland Hüttl aus Überlingen. Der Waffenhändler vom Bodensee hat jedoch einen Rückgang bei Verkäufen festgestellt. "Die Nachfrage ist aber immer noch da", sagt der Mann am Tresen seines Geschäftes. Viele seiner Kunden seien über 60 Jahre und schlicht verunsichert. "Diese Unsicherheit ist über die Jahre hinweg nicht verschwunden", bilanziert Hüttl.