Radolfzell – Von Tempo-Limit und verschärften Kontrollen auf der Autobahn 81 lässt sich die Autoraser-Gemeinde offenbar nur wenig beeindrucken. Die Polizei zog jetzt mehrere Fahrer aus dem Verkehr, die sich zwei illegale Autorennen geliefert haben sollen.

Beide Fälle hatten sich bereits am vergangenen Wochenende ereignet, wie die Polizei erst jetzt mitteilte. Am vergangenen Freitag führten zwei Fahrer aus der Schweiz auf der A 81 in Richtung Stuttgart zwischen Geisingen und Engen ein sogenanntes Beschleunigungsrennen durch. Beide hätten hierfür nebeneinander gefahren und bremsten immer wieder fast bis zum Stillstand ab, um ihre Fahrzeuge anschließend wieder stark zu beschleunigen, heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums. Eine Verkehrsteilnehmerin hatte das beobachtet und verständigte die Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle beschlagnahmten die Beamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die Mobiltelefone der 20 und 25 Jahre alten Fahrer sowie der Beifahrer. Eines der beiden Fahrzeuge wurde ebenfalls eingezogen. Die Fahrer mussten 1000 Euro als Sicherheitsleistungen hinterlegen.
Polizei fuhr direkt dahinter
Tags darauf lieferten sich die Fahrer zweier Autos mit Schweizer Zulassung auf der B 33 bei Radolfzell ebenfalls ein Beschleunigungsrennen. Pech für die beiden 20 und 21 Jahre alten Männer, denn hinter ihnen fuhr eine Zivilstreife des Polizeipräsidiums Konstanz.
Ihre Führerscheine sind die halsbrecherischen Fahrer zunächst einmal los. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden die Papiere beschlagnahmt. Aber nicht nur das: Auch die beiden hochgezüchteten Autos wurden eingezogen. Der Gesamtwert liegt laut Ministerium bei 150 000 Euro. „Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kam es wohl trotz der Rücksichtslosigkeit der Fahrer zu keinen Unfällen bzw. konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer,“ erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl.
Innenminister: „Das tut Rasern weh“
„Wir dulden keine Raser auf unseren Straßen, die sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit illegalen Kraftfahrzeugrennen in Gefahr bringen.“ Die Maßnahmen setzten „da an, wo es den Rasern wehtut“.
Seit anderthalb Jahren gilt eine Verschärfung der Strafen für illegale Straßenrennen. Im Oktober 2017 wurde der Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB) „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ eingeführt. Was bis dahin nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt wurde, ist seither ein Straftatbestand und wird einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Höhere Strafen drohen, wenn Dritte gefährdet oder Schäden angerichtet werden.
Auf Teilen der Strecke der A81 gilt seit geraumer Zeit Tempo 130. Die Geschwindigkeitsbeschränkung hatte das Landesumweltministerium durchgesetzt, nachdem es auf den Abschnitten immer wieder zu illegalen Autorennen gekommen war.