Lockdown statt Lametta? Die Weihnachtszeit dürfte dieses Jahr besonders besinnlich werden. Kein Glühwein-Gedränge auf Weihnachtsmärkten, keine Feiern in der Firma, kein Wichteln mit Freunden, kein Riesen-Festmahl mit der entfernten Verwandtschaft. Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln am Montag erneut verschärft – und setzt damit die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern um. In manchen Punkten ist der Südwesten sogar strenger als der Bund.

Warum wird das öffentliche Leben noch mehr eingeschränkt?

Weil die bisherigen Maßnahmen bisher zu wenig Wirkung zeigen. Das Pandemiegeschehen ist weiter außer Kontrolle. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten in rund 70 Prozent der Fälle nicht nachvollziehen, teilt die Landesregierung mit. Erst wenn die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz wieder unter den Wert von 50 fällt, lassen sich die Kontakte wieder nachverfolgen. Die liegt aber derzeit bei 134.

Wen darf ich jetzt noch treffen?

Im Dezember dürfen sich – statt bisher zehn – nur noch bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) plus deren Partner – dann dürfen es zwar mehr als zwei Haushalte sein, aber trotzdem nur fünf Leute.

Und an Weihnachten?

Um der Bevölkerung das Weihnachtsfest nicht zu vermiesen, werden die strengen Regeln dann wieder gelockert. Über die Festtage dürfen zehn Personen zusammenkommen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der Haushalte. Allerdings lässt die Landesregierung sich ein Hintertürchen offen im Adventskalender: Die Lockerungen für Weihnachten seien abhängig vom Pandemiegeschehen, heißt es. Mitte Dezember soll nochmal geprüft und dann entschieden werden. Auch die Hotels in Baden-Württemberg dürfen an den Weihnachtstagen öffnen, um Gäste auf Familienbesuch unterzubringen. Damit Kontakte vermieden werden, starten die Weihnachtsferien bereits am 19. Dezember.

Das könnte Sie auch interessieren

Und Silvester?

Unmittelbar nach den Weihnachtstagen werden die Regeln in Baden-Württemberg wieder verschärft – anders als in anderen Ländern. Die Kontaktbeschränkungen sollen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufgeweicht werden. Was an Silvester gilt, ist noch offen.

Wo muss ich Maske tragen?

Die Maskenpflicht gilt nun auch am Arbeitsplatz, sofern kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann – etwa in der Teeküche oder im Treppenhaus. Ab Dezember gilt sie zudem auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen. Wie bisher schon muss man Mund und Nase bedecken im ÖPNV und im Handel. Auch in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen und Plätzen ist die Maske weiter Pflicht, wenn der Abstand dort nicht eingehalten werden kann. Auch Friedhofs-, Wander- und sonstige Fußwege zählen nun dazu, sofern dort viel los ist. Städte und Gemeinde können darüber hinaus noch Orte festlegen.

Darf ich noch shoppen gehen?

Ja. Der Handel bleibt geöffnet, aber die Auflagen für größere Geschäfte werden verschärft. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. In größeren Läden und Kaufhäusern gilt ab dem 801 Quadratmeter höchstens noch eine Person pro 20 Quadratmetern. Supermärkte sind davon ausgenommen.

Das könnte Sie auch interessieren

Was geschieht an den Corona-Hotspots?

Das Gesundheitsministerium plant weitere Kontaktbeschränkungen und sogar allgemeine Ausgangsbeschränkungen für Regionen mit Inzidenzwerten über 200. Die Bürger dürften dann demnach ihre Wohnung nur noch „bei triftigen Gründen“ verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche, heißt es in einem Entwurf für einen Erlass. Derzeit liegen die Kreise Lörrach, der Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Pforzheim, Heilbronn und Mannheim über der 200er-Marke. Die CDU-Seite bremst allerdings diese Hotspotstrategie von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne), hält sie für unausgegoren. Ausgangssperren wären allerdings bereits jetzt nach dem Infektionsschutzgesetz lokal möglich.

Was ändert sich für Schulen?

In Hotspots mit sehr hohen Inzidenzen dürfte eine Rückkehr zum Wechselunterricht anstehen. Wie das genau aussehen soll, will das Kultusministerium in einer eigenen Verordnung noch klären. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte vor kurzem vor Betreuungsproblemen gewarnt, falls Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden sollen.

Das könnte Sie auch interessieren

Welche Freizeitaktivitäten sind eigentlich verboten?

Salopp gesagt: Alles, was Spaß macht und irgendwie verzichtbar ist. „Untersagt sind nicht-private Veranstaltungen, die der Unterhaltung und damit einem angenehmen Zeitvertreib dienen“, betont etwa die Landesregierung. Vom Ausflugsschiff übers Bordell bis zum Zoo, vom Atelier übers Fitnessstudio bis zum Zirkus bleiben Einrichtungen weiterhin geschlossen. Die Kneipe bleibt ebenso zu wie Kino, Kletterpark und Konzerthaus.

Was darf ich eigentlich überhaupt noch?

Weiter erlaubt ist Sport unter gewissen Bedingungen, etwa allein, zu zweit oder auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen sowie Reitanlagen. Man darf sich sein Essen beim Italiener bestellen und geschäftlich in Hotels übernachten. Man darf die Fahrschule besuchen und ins Sonnenstudio gehen. Und man darf sich beim Friseur die Haare schneiden lassen – das dürfen sogar Vierbeiner: Der Besuch beim Hundefriseur bleibt unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie geht es weiter?

Die neuen Maßnahmen gelten erstmal bis 20. Dezember. Mitte Dezember wollen Bund und Länder dann die Lage neu bewerten. Die Landesregierung geht davon aus, dass weiterhin umfassende Beschränkungen nötig sein werden – auch über den Jahreswechsel hinaus.

(dpa)