Noch gibt es für Weihnachtsmärkte nur bei Essens- und Getränkeständen Einschränkungen für Ungeimpfte. Nach Einschätzung des Sozialministeriums könnte sich das aber noch in dieser Woche ändern, wie der SÜDKURIER auf Anfrage erfuhrt. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in der aktuellen Situation zu Änderungen bei der bereits geplanten Durchführung von Weihnachtsmärkten kommen kann“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Für Weihnachtsmärkte gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in der bevorstehenden Alarmstufe das 2G-Konzept für Getränkeausschank und Essensstände für den direkten Verzehr. Die Alarmstufe tritt aller Voraussicht nach am Mittwoch in Kraft, wenn zwei Werktage in Folge mehr als 390 Intensivpatienten behandelt wurden. „Sollte sich die Gesamtlage nicht deutlich verbessern, ist es nicht ausgeschlossen, dass Großveranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmenden, darunter auch die Weihnachtsmärkte, noch einmal auf den Prüfstand kommen“, so der Sprecher weiter.
Am Donnerstag kommen die Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmar hatte bereits gefordert, Weihnachtsmärkte in diesem Jahr ganz abzusagen. Der Bundestag will zudem über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes entscheiden. Beides will das Sozialministerium abwarten, bevor etwaige Neuregelungen getroffen werden, hieß es.