Nicht nur für die Parteien bedeutet die vorgezogene Bundestagswahl Stress, auch auf die Kommunen kommt bis 23. Februar 2025 eine Menge Arbeit zu. Die Wahl muss vorbereitet, ordentlich über die Bühne gebracht und ausgezählt werden. Als Wahlhelfer kann man Einsatz für die Demokratie zeigen – aber wie wird man eigentlich einer?
Wahlhelfer sorgen dafür, dass der Ablauf der Wahl und die anschließende Auszählung reibungslos verlaufen. Dazu kommt, dass sie die Geheimhaltung der Wahl sicherstellen und dafür sorgen, dass auch wirklich nur Wahlberechtigte ihre Stimmen abgeben. Dafür muss das einzelne Wahlrecht im Wählerverzeichnis überprüft werden – erst dann wird der Stimmzettel ausgegeben.
Wahlhelfer sind nur am Wahltag selbst im Einsatz, für etwa siebeneinhalb Stunden. Da der Wahltag ungefähr zehn Stunden dauert, wird die Wahlzeit in der Regel auf zwei Schichten aufgeteilt. Dazu kommen Vor- und Nacharbeiten sowie die Auszählung, bei der alle Wahlhelfer eines Teams anwesend sind.
Ohne diese Unterstützer wäre eine Wahl deutlich schwieriger auf die Beine zu stellen. Wahlhelfer zu werden, ist dagegen einfach. Der SÜDKURIER hat in Konstanz, Friedrichshafen, Überlingen, Villingen-Schwenningen, Singen, Tettnang und Waldshut-Tiengen nachgefragt.
Jeder Wahlberechtigte kann Helfer werden
Erste Voraussetzung, um Wahlhelfer zu werden, ist, dass man für die betreffende Wahl wahlberechtigt ist. Laut dem Bundeswahlgesetz Paragraf 12 sind Wahlberechtigte alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen werden kann man per Richterspruch zum Beispiel, wenn man wegen Hochverrats verurteilt wurde, für die Vorbereitung eines Angriffskriegs, oder bei anderen politischen Straftaten. Außerdem sollten Wahlvorsteher und Beisitzer laut Bundeswahlordnung möglichst aus der jeweiligen Gemeinde kommen.
Wie viele Wahlhelfer die befragten Städte benötigen, ist unterschiedlich. Die meisten Wahlhelfer rekrutieren die Kommunen aus ihren Mitarbeitern. Friedrichshafen besetzt die 60 Wahlbezirke mit jeweils acht Helfern, also 480 Helfern. In Überlingen werden „mit acht Personen die Urnenwahlbezirke und mit zehn Personen die Briefwahlbezirke“ besetzt, erklärt die Stadt.
In Konstanz sind es bei 89 Wahlbezirken (49 Wahllokale und 40 Briefwahlbezirke) etwa 600 Wahlhelfer, Villingen-Schwenningen etwa 500, Tettnang plant mit 144 Wahlhelfenden, Singen benötigt rund 220, inklusive Ersatzwahlhelfer, und Waldshut-Tiengen benötigt über 150 Unterstützer in den Wahllokalen und zusätzlich noch Personen im Rathaus und um die Wahllokale herum.
Helfer werden gesucht – aber nicht überall
Ob noch externe Wahlhelfer benötigt werden, wissen noch nicht alle Städte und Gemeinden, da der Stand der Wahlvorbereitungen unterschiedlich weit fortgeschritten ist. So kann die Stadt Singen nach eigenen Angaben erst sagen, ob sie noch Wahlhelfer benötigt, wenn die interne Personalbeschaffung beendet ist. In Tettnang gab es bereits eine Vielzahl an Rückmeldungen für das Ehrenamt und diese werden aktuell ausgewertet.
In Waldshut-Tiengen werden noch Helfer benötigt und die Stadt Konstanz ist dankbar für jeden, der sich bereit erklärt, zu unterstützen. Genauso in Überlingen. In Friedrichshafen werden voraussichtlich keine Wahlhelfer gesucht. Villingen-Schwenningen hat noch nicht mit der Einteilung begonnen. Die Kommunen machen es öffentlich, wenn sie Wahlhelfer suchen.
Was muss man können, um Wahlhelfer zu werden? Eine bestimmte Qualifikation müssen Wahlhelfer nicht vorweisen. Egal ob es interne oder externe Unterstützer sind, ob Wahlvorsteher oder Stellvertreter – alle erhalten eine Schulung.
Wie die Stadt Friedrichshafen erklärt, werden in diesen Schulungen Informationen zu den folgenden Themen vermittelt: Aufbau eines Wahllokals, Ablauf der Wahlhandlung, Prüfung des Wahlrechts anhand des Wählerverzeichnisses, Auszählung der Stimmen. Für Briefwahlhelfer fallen die Informationen über die Wahllokale weg und dafür erfahren sie alles über Wahlbriefe und die Prüfung von Wahlscheinen.
Sicherheitsüberprüfungen gibt es in der Regel nicht
Sobald eine Wahlperson als Wahlhelfer feststeht, werde sie erstmal nur darauf geprüft, ob sie vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder nicht. Allerdings sind weitere Prüfungen möglich, falls Fragen auftreten. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird nicht benötigt. Und auch eine Prüfung der eigenen politischen Haltung oder der demokratischen Überzeugung findet nicht regelmäßig statt.
Übrigens werden die Wahlhelfer auch entlohnt. Die Höhe der Entschädigung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und auch von der Position (Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer) abhängig. Allein wegen des Geldes sollte man es nicht machen – reich wird man davon nicht.
So gibt es in Friedrichshafen, Waldshut-Tiengen und Überlingen ungefähr 50 Euro pro Tag. Singen und Tettnang entlohnen mit ungefähr 60 Euro und in Villingen-Schwenningen sind es rund 70 Euro. In Konstanz liegt die Entschädigung zwischen 60 (Beisitzer und Beisitzerin) und 100 Euro (Wahlvorsteher) für die Ehrenamtlichen. Wer sich als Ehrenamtler melden möchte, findet die Kontaktadressen auf den Internetseiten der Kommunen.