
Rund ums Jahr wechseln Immobilien in der Region per Zwangsversteigerung den Besitzer. Für diese Versteigerungen sind die Amtsgerichte zuständig, die fortlaufend die anstehenden Termine sowie Informationen zu Immobilien und Grundstücken veröffentlichen.
Hier haben wir die aktuellen Termine aus der Region zusammengetragen. Interessenten finden zudem weitere Informationen: Wie läuft ein Verfahren ab und was müssen Bieter beachten?
Amtsgericht Konstanz
Amtsgericht Singen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Lörrach
Amtsgericht Überlingen
Amtsgericht Tettnang
Was sind Zwangsversteigerungen?
Will oder kann ein Immobilienbesitzer seine Schulden nicht mehr bezahlen, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf eine Zwangsversteigerung stellen. Ziel des Verfahrens ist es, mit dem erzielten Erlös die Forderungen des Gläubigers zu begleichen.
Dazu wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt, das Gericht spricht vom Verkehrswert. Zu Beginn des Verfahrens legt der Rechtspfleger das Mindestgebot fest, das unter dem eigentlichen Wert der Immobilie liegt.
Danach haben alle Interessenten 30 Minuten Zeit, um ihre Gebote abzugeben. Wer die fragliche Immobilie ersteht, übernimmt alle Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Damit einher geht ein sogenannter Räumungstitel. Das heißt, der neue Besitzer kann die Zwangsräumung der bisherigen Besitzer der Immobilie veranlassen. Für Miet- und Pachtverträge erhält der neue Besitzer ein Sonderkündigungsrecht.
Welche Zwangsversteigerungen gibt es?
Neben Überschuldung sind Trennungen ein häufiger Grund für Zwangsversteigerungen. Sogenannte Teilungsversteigerungen können beantragt werden, wenn sich Ehepartner, die ein gemeinsames Haus besitzen, nicht gütlich einigen können.
Was muss ich als Käufer beachten?
Wer an der Versteigerung teilnehmen will, muss zuvor eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Sie liegt bei zehn Prozent des ermittelten Verkehrswerts. Wer mitbieten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Selbst wenn man das alles erfüllt und am Ende der Höchstbietende ist, bleiben Restrisiken: Zum einen kann der Gläubiger beantragen, dass der Zuschlag nicht erteilt wird. Das ist möglich, wenn das höchste Gebot unter 70 Prozent des Verkehrswerts liegt und mit der Summe nicht alle Schulden beglichen werden können.
Zum anderen sind Eigentümer, deren Häuser zwangsversteigert werden, nicht verpflichtet, Gutachter oder Interessenten eine Besichtigung zu gestatten. Über mögliche Schäden im Gebäude oder etwaige Schadstoffbelastungen des Grundstückes ist oft also nichts bekannt.