Es war ein kurzer Auftritt des Babybrei-Erpressers vor dem Ravensbuger Landgericht. Der Vorsitzende Richter Franz Bernhard teilte gleich zu Beginn mit, dass die Anwältin des Angeklagten wegen einer Mittelohrentzündung nicht erscheinen könne. Daher vertagte er den Prozess auf den nächsten Gerichtstermin am 26. März.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hatte den Angeklagten im Oktober 2018 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt. Seitdem sitzt der mittlerweile 55-jährige Mann in Haft.
Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr aber in Teilen wieder auf.
Das Landgericht muss nun erneut über das Strafmaß für den Mann verhandeln, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Schuldig ist der Mann auch dem BGH-Urteil zufolge weiterhin. Bei dem neuen Prozess wird es aber ausschließlich um versuchte besonders schwere räuberische Erpressung gehen. Wegen versuchten Mordes oder versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge hätte der Angeklagte laut BGH nicht verurteilt werden dürfen.
