Diese Lastwagen fahren schon lange nicht mehr. In Friedrichshafen ist das Gelände, das immer weiter verfällt, ein gewohnter Anblick. Seit Urban Explorer den Zustand des Fuhrparks dokumentiert haben, ist der Lastwagenfriedhof am Häfler Stadtrand auch weit über die Region hinaus bekannt. Videos auf YouTube, die tausendfach aufgerufen und kommentiert wurden, zeugen von deren Erkundungen. Zu sehen sind beschädigte Laster und verwüstete Räume, am gesamten Grundstück nagt der Zahn der Zeit.

Das könnte Sie auch interessieren

Noch immer kommen Urban Explorer – so werden Menschen genannt, die auf eigene Faust leer stehende Gebäude und verlassene Gelände erkunden – mit ihrem Videoequipment, um ihren Followern diesen „ganz besonderen Lost Place“ zu zeigen. Erst vor Kurzem machte sich wieder ein solcher Entdecker – kurz Urbexer – auf den Weg. „Dieser Ort wird wahrscheinlich jedem aus der Szene bekannt sein“, erzählt er zu Beginn des etwa zehnminütigen Videos. Das Gelände werde mittlerweile überwacht, führt er weiter aus und filmt die angebrachten Kameras. Daher könne man nur von außen einen Blick auf diesen Ort werfen.

Das Landratsamt hatte in der Vergangenheit schon die Räumung des Geländes geprüft. Die Eigentumsverhältnisse ließen sich der Behörde zufolge zunächst aber nicht zweifelsfrei klären. Während eines Insolvenzverfahrens war mehrfach die Frage aufgekommen, warum die Lastwagen der ehemaligen Spedition nicht veräußert werden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters und des Gerichts waren Fahrzeuge und Grundstück nicht Teil der Insolvenzmasse in diesem Verfahren. Es handle sich um zwei getrennte Unternehmen, eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft.

Gerichtsvollzieherin versteigert Inventar

Kommt jetzt Bewegung in die Sache? Wie das Amtsgericht Tettnang auf SÜDKURIER-Anfrage erklärt, hat die zuständige Gerichtsvollzieherin im Januar auf dem Gelände das dortige Inventar versteigert. Dabei handelte es sich nicht um eine öffentliche Zwangsversteigerung im eigentlichen Sinne, wie Richter Christian Pfuhl erläutert, sondern um einen sogenannten Pfandverkauf auf privaten Antrag eines Gläubigers.

Ein Schild weist darauf hin, dass das Grundstück nicht betreten werden darf und das Gelände videoüberwacht wird.
Ein Schild weist darauf hin, dass das Grundstück nicht betreten werden darf und das Gelände videoüberwacht wird. | Bild: Fabiane Wieland

Grundstück selbst ist davon nicht betroffen

„Vorausgegangen sind verschiedene Gerichtsverfahren, in deren Rahmen zuletzt die Gerichtsvollzieherin vom Oberlandesgericht Stuttgart verpflichtet wurde, die Versteigerung zeitnah umzusetzen“, betont Christian Pfuhl, Sprecher des Tettnanger Amtsgerichts. Versteigert worden sei ein Großteil der Fahrzeuge, die sich auf dem Grundstück befanden. Auch weitere Gegenstände seien veräußert worden. „Das Grundstück als solches war von der Versteigerung nicht betroffen“, so der Richter.