Ab Donnerstag, 25. November, 0 Uhr, gelten im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg zusätzliche Einschränkungen für Menschen ohne vollständigen Corona-Impfschutz oder ohne gültigen Genesenen-Status. Das Gesundheitsamt des Landratsamts Bodenseekreis hat am Mittwoch offiziell festgestellt und amtlich bekanntgemacht, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner überschritten hat. Der Inzidenzwert lag am 24. November bei 748. Im Landkreis Ravensburg lag die Sieben-Tage-Inzidenz am 22. und 23. November ebenfalls über 500, der Inzidenzwert beträgt aktuell 606.
Beschränkungen in Einzelhandel und Märkten
Damit ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu Einzelhandel und Märkten nicht gestattet. Ausgenommen sind Geschäfte und Märkte der Grundversorgung, zum Beispiel Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Bau- und Raiffeisenmärkte oder Blumengeschäfte. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich Online-Handel sind ohne Einschränkung zulässig, wie es in der Mitteilung des Landratsamtes Bodenseekreis heißt.
Nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr
Zudem ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur mit triftigem Grund gestattet. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen oder Notfälle.
Die landkreisspezifischen Regelungen gelten nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt.
Die Regeln der aktuell gültigen Alarmstufe II hat das Land Baden-Württemberg auf seinen Internetseiten zusammengefasst.