Mit der Schlüsselübergabe würden nun auch die Umbauarbeiten starten, teilten die Volleyballer des VfB Friedrichshafen im Juli mit. Noch ist der Hangar R am Flughafen schließlich ein Hangar und keine Volleyball-Arena. Rückbaumaßnahmen seien bereits erfolgt, hieß es bei einem Pressegespräch des VfB vor wenigen Tagen. Sie seien optimistisch, was die Planung angehe, bereits das erste Heimspiel der Saison im Oktober dort abhalten zu können, sagten VfB-Pressesprecher Matthias Liebhardt und Geschäftsführer Thilo Späth-Westerholt. Hinter diesem Zeitplan steht allerdings ein Fragezeichen.
Auf Anfrage – auch zu den üblichen Vorgehensweisen und Fristen – teilte die Stadtverwaltung am Montag mit, dass das Baugesuch für den Umbau Hangar R zur Versammlungsstätte am 12. Juli 2022 bei der Baurechtsbehörde der Stadt Friedrichshafen eingegangen sei, allerdings lägen die Unterlagen noch nicht vollständig vor.
Entscheidung kann bis zu drei Monate dauern
Erst, wenn alle Unterlagen vorlägen, könnten diese von der Baurechtsbehörde geprüft werden. „Regulär kann eine Entscheidung über den Bauantrag ab dem Zeitpunkt der vollständig vorgelegten Unterlagen bis zu drei Monate dauern“, so Pressesprecherin Monika Blank.
Wurde also ohne Genehmigung losgelegt? Aufgrund der Berichterstattung im Juli habe die Verwaltung die Bauherrschaft zu einem Gespräch eingeladen, teilte Blank am Montag außerdem mit. „Das Gespräch wird auch dazu dienen, zu klären, welche Arbeiten bisher umgesetzt wurden und ob diese Arbeiten bereits unter die Genehmigungspflicht fallen oder nur der Vorbereitung der Halle dienen und damit auch ohne Genehmigung möglich sind oder waren.“
Die Fragen, ob Anfang August bereits bekannt gewesen sei, dass noch Unterlagen zur Prüfung der Baugenehmigung fehlten, und inwieweit das die optimistische Zeitplanung nun beeinflusse, blieben auf SÜDKURIER-Anfrage hin unbeantwortet. Nach dem Gespräch mit der Stadtverwaltung teilte VfB-Pressesprecher Matthias Liebhardt am Dienstag aber mit, dass es sich – ihm zufolge, „wie beim Pressegespräch am 4. August erläutert“ – bei den Arbeiten im Hangar R aktuell lediglich um nicht genehmigungspflichtige und vorbereitende Maßnahmen für die anstehenden Umbauarbeiten zur Versammlungsstätte handle.
Beim Termin mit der Stadt seien weitere Unterlagen zum Bauantrag nachgereicht worden, so Liebhardt. Mit den genehmigungspflichtigen Bauarbeiten werde dann mit dem Erhalt der Baugenehmigung beziehungsweise Baufreigabe begonnen. „Eventuell können einzelne Baumaßnahmen im Rahmen einer Teilbaugenehmigung bereits vorab durchgeführt werden.“