Der Gemeinderat hat in jüngster Sitzung am Dienstagabend für den künftigen Bebauungsplan „Am Stadtgraben“ die sogenannte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Trägern öffentlicher Belange beschlossen: Während einer Offenlegungsphase vom 16. Dezember bis 24. Januar kann der Entwurf des Bebauungsplans von jedermann eingesehen werden, damit Anregungen oder auch Bedenken abgegeben werden können.
Zudem hat der Rat für das Areal direkt westlich vom denkmalgeschützten Heggbacher Hof, Spitalstraße, die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr beschlossen.
Das Planungsgebiet „Am Stadtgraben“ wird von der Bussenstraße, Spitalstraße, Gehrenbergstraße und von der Straße Am Stadtgraben umrandet, es ist von Grün durchsetzt. Dort gibt es Wohnbebauung sowie gewerbliche Nutzungen – also unterschiedlichste Interessen bei künftig beabsichtigten Erweiterungen oder Entwicklungen.
Neuartige städteplanerische Möglichkeit namens „Urbanes Gebiet“
Merlin Rehmann vom Lindauer Planungsbüro Sieber stellte den Ratsmitgliedern ein neuartiges städteplanerisches Instrument „Urbanes Gebiet“ vor. Dieses sei am besten geeignet, die vorhandenen unterschiedlichen Nutzungsarten künftig weiter zu entwickeln: Wohnbau, gewerbliche Nutzung, soziale Einrichtungen wie der Kindergarten St. Elisabeth und kulturelle Einrichtungen wie die Stadthalle.
Bei Entwicklungsmöglichkeiten flexibel
Rehmann erklärte den Vorteil „Urbanes Gebiet“ so: „Man ist flexibel, wo aus städtebaulicher Sicht möglich, sowie streng, wo nötig.“ Als Maßstab gelte: Bauvorhaben müssen sich in die vorhandene Umgebung einfügen. Die Lösung „Urbanes Gebiet“ sei auch besser, als ein Mischgebiet auszuweisen. Bei einem Mischgebiet müssten laut Rehmann die Nutzungsarten Gewerbe und Wohnen zu je 50 Prozent eingehalten werden. „Urbanes Gebiet“ lasse flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten zu.
Historische Siedlungsstruktur soll geschützt werden
Im Kern geht es bei der Veränderungssperre darum, die prägende Wirkung der historischen Gebäude entlang der Spitalstraße auf die Umgebung zu bewahren. „Die historische Siedlungsstruktur, dazu gehört auch der Bereich Heggbacher Hof, soll geschützt werden“, hat Stadtbauamtsleiter Michael Schlegel im Nachgang zur Ratssitzung Auskunft gegeben. Auch der klimatische Effekt des vorhandenen Grüns soll möglichst erhalten bleiben.
FDP-Stadtrat Rolf Haas stimmt dagegen
Rolf Haas (FDP) mochte sich mit der vorgeschlagenen Lösung nicht anfreunden und stimmte dagegen. Wieso denn nach so vielen Jahren nun ein Bebauungsplan nötig sei. Haas befürchtete, dass der Stadt Kosten entstehen könnten, falls jemand Klage einreiche.
Durch Bebauungsplan Fehlentwicklungen vermeiden
Bürgermeister Georg Riedmann erklärte, dass es nicht mehr um das Ob gehe, einen Bebauungsplan zu beschließen. Es gehe darum, Fehlentwicklungen zu vermeiden, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist und man nach Paragraf 34 Baugesetzbuch über Vorhaben entscheiden müsste. Vereinfacht gesagt, ist laut dieser Vorschrift ein Vorhaben zulässig, wenn es sich von den Dimensionen „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Ein Kriterium, das schwer zu handhaben ist.