Lebenslänglich wegen Mordes. So fiel am vergangenen Freitag vor dem Landgericht Konstanz das Urteil im Prozess um die Bluttat von Markdorf aus. Am 21. Januar 2023 hatte Gezim F. im Megamix-Markt seine getrennt lebende Ehefrau vor Augenzeugen erschossen. Angeklagter und Staatsanwaltschaft haben im Anschluss an den Schuldspruch die Möglichkeit Revision einzulegen, ehe das Urteil rechtskräftig wird.

Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach hat Revision eingelegt, sagt er auf Nachfrage des SÜDKURIER. Er plädierte vor Gericht zusätzlich zum Mord auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese würde eine frühzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren im Grunde unmöglich machen. Danach gefragt, ob er mit dem Urteil des Gerichts zufrieden ist, sagt Gerlach: „Ich bin nur dann ganz zufrieden, wenn das Gericht mir komplett folgt.“

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Damit eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden kann, müssen im Gericht Gründe vorgebracht werden, die einen Mord als besonders schlimm herausstellen. Gerlach sieht solche Gründe gegeben. Das Gericht erklärte zu seiner Entscheidung dagegen, dass ein solches Urteil revisionstechnisch sehr leicht angreifbar wäre.

Gerlachs Revision wird nun zunächst an die Generalstaatsanwaltschaft und an die Bundesanwaltschaft gesandt, erklärt er. Diese beurteilen, ob die Überprüfung gerechtfertigt ist und geben Stellungnahmen dazu ab. Im Anschluss wird von einem Strafsenat am Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler untersucht.

Verteidigung plädierte auf Totschlag im Affekt

Verteidiger Klaus-Martin Rogg hat auf Anfrage des SÜDKURIER bislang nicht reagiert. Das Landgericht Konstanz bestätigt aber, dass die Verteidigung vollumfänglich Revision gegen das Urteil eingelegt habe. Das Gericht war von Roggs Forderungen deutlich abgewichen. Der Verteidiger hatte auf Totschlag im Affekt plädiert und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert.

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Auch in seinem Abschlussplädoyer hatte Rogg die Arbeit des psychiatrischen Sachverständigen kritisiert. Dessen Gutachten seien zu oberflächlich und ließen wissenschaftliche Fakten vermissen. Drei Anträge auf Ablehnung des Sachbeauftragten und Einholung eines weiteren Gutachtens hatte das Gericht am vierten Verhandlungstag abgewiesen. Er hoffe nicht, dass das Gutachten vom Bundesgerichtshof überprüft werden müsse, sagte Rogg in seinem Vortrag – nun wird es wohl so kommen.