Bereits eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn verkündet der Vorsitzende Richter Joachim Dospil das Urteil: Der 31-jährige Haupttäter muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft, sein 25-jähriger Mittäter kommt mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten davon.

Der zweite und letzte Verhandlungstag im Prozess am Landgericht Konstanz um einen Überfall auf offener Straße in Markdorf ist vor allem deswegen so rasch zu Ende, weil Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers noch am Ende des ersten Verhandlungstages am Dienstag gehalten hatten. So ging es am Freitag nun nur noch um die Urteilsverkündung und die Begründung der Strafmaße durch das Gericht.

Gericht setzt Tatvorwürfe deutlich herab

Besser weg als in der Anklageschrift gefordert kommen beide Angeklagten. Bei dem Haupttäter, der mit einem nach wie vor flüchtigen, zur Tatzeit maskierten Unbekannten einen 28-jährigen Markdorfer am Abend des 2. September 2024 auf der dortigen Ravensburger Straße wegen unbeglichener Schulden abgepasst und mit Schlägen und Pfefferspray traktiert hat, wurde die Anklage des besonders schweren Raubes fallengelassen. Verurteilt wurde er nun wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

„Hätten wir von Ihnen noch Aufklärungshilfe bekommen, wäre es eventuell nur zu einer Bewährungsstrafe gekommen“, sagte der Vorsitzende ...
„Hätten wir von Ihnen noch Aufklärungshilfe bekommen, wäre es eventuell nur zu einer Bewährungsstrafe gekommen“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Dospil zu dem 31-jährigen Haupttäter. | Bild: Silas Stein/dpa

Dafür, so erläuterte Dospil, sehe der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Weshalb das Gericht im unteren Bereich blieb, erklärte er ebenfalls. Obwohl vieles, vor allem die zwölf Vorstrafen, dagegen gesprochen hätten, sei das Gericht schließlich von einem minder schweren Fall ausgegangen. Dazu bewogen habe die Entschuldigung des Täters gegenüber dem Opfer und seine Zahlung von 3500 Euro in einem Täter-Opfer-Ausgleich an den Geschädigten. Für den Angeklagten habe zudem gesprochen, dass er geständig gewesen sei, in geordneten Verhältnissen lebe und der Geschädigte nur leicht verletzt wurde. „Mit einem bisschen guten Willen kommt man da zu einem minder schweren Fall“, sagte Dospil. Andernfalls hätte dem 31-Jährigen eine Haftstrafe von mindestens sieben Jahren gedroht.

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Bewährung verspielt: Täter weigert sich, den Mittäter preiszugeben

Dennoch hat der 31-Jährige aus freiem Willen leichtfertig sogar eine Bewährungsstrafe verspielt. Darauf wies Dospil auch an diesem zweiten Tag nochmals eindringlich hin: Wenn er die Identität des flüchtigen Mittäters preisgegeben hätte, wäre das Urteil ganz anders ausgefallen. „Hätten wir von Ihnen noch Aufklärungshilfe bekommen, wäre es eventuell nur zu einer Bewährungsstrafe gekommen“, stellte der Richter klar. Dass er seinen Kumpel bis zuletzt nicht verpfeifen wollte, bringt den jungen Mann nun hinter Gitter.

Dass die Anklage von Raub auf Erpressung herabgestuft wurde, lag daran, dass dem 31-Jährigen der in der Anklage angeführte Diebstahl des Handys und Geldbeutels des Tatopfers nicht nachgewiesen werden konnte. Der Geldbeutel war kurz nach der Tat in der Wohnung des Geschädigten wieder aufgetaucht, das Handy hatte der Täter während der Flucht auf der Fahrt von Markdorf nach Raderach aus dem Autofenster geworfen. An sich genommen habe er es nur, um zu verhindern, dass das Opfer nach den Schlägen die Polizei anrief, hatte er am ersten Verhandlungstag gesagt.

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Am Landgericht Konstanz werden schwerwiegende Strafsachen verhandelt, auch aus dem badischen Teil des Bodenseekreises. Für den württembergischen Teil ist das Landgericht Ravensburg zuständig. | Bild: Helmar Grupp

Der Preis: Er wird seinen kleinen Sohn lange nicht mehr sehen

Dospil versäumte es dennoch nicht, dem Mann nochmals gründlich ins Gewissen zu reden. Der Überfall auf offener Straße sei ein „Akt der Demonstration der Gewalt“ gewesen, die dreieinhalb Jahre daher das „absolute Minimum“ an Strafmaß: „Damit sind Sie aus unserer Sicht sehr gut weggekommen“, betonte der Richter. Es sei eine „total überflüssige, unnötige Tat“ gewesen von jemandem, der in geordneten Verhältnissen lebe und in Arbeit stehe. „Dass Sie nun Ihren einjährigen Sohn im Kindergartenalter nicht in Freiheit aufwachsen sehen, haben Sie sich selbst zuzuschreiben.“

Um eine Haftstrafe herumgekommen ist hingegen der 25-jährige Fahrer des Fluchtautos. Er wurde lediglich wegen Strafvereitelung verurteilt. Die Anklage wegen Beihilfe zu der Tat wurde fallengelassen, weil das Gericht ihm nicht zweifelsfrei habe nachweisen können, dass er in das geplante Treffen mit dem 28-Jährigen eingeweiht gewesen war. Die sechs Monate wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 4000 Euro an die Markdorfer Tafel zahlen. „Sie haben aus unserer Sicht noch nicht wirklich über die Sache nachgedacht“, wandte sich Dospil an den 25-Jährigen. „Ich hoffe, dass Sie jetzt aufwachen.“ Die Bewährungsstrafe solle er als letzten Warnschuss verstehen.

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Verurteilte verlassen Gericht freien Fußes

Beide Verteidigungen haben nun eine Woche Zeit, zu entscheiden, ob sie gegen die Urteile in Revision gehen wollen. Und beide Verurteilten konnten das Gericht am Freitag auf freiem Fuß verlassen. Auch der Haupttäter durfte unter strengen gerichtlichen Auflagen wieder nach Hause zu seiner Familie. Damit hat er nun erst noch einmal eine Schonfrist, bevor sich die Gefängnistüren hinter ihm schließen werden.