Ferienwohnungen, ja oder nein? Mit einem Bauantrag auf Nutzungsänderung je einer Doppelhaushälfte im Breitenweingarten als Ferienwohnung beschäftigt sich der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung. Der Bau der drei Gebäude in erster Reihe an der B 31 sorgt im Dorf derzeit für viel Unruhe.
Mietpreis von 2800 Euro kalt pro Haushälfte
Einerseits wird darüber gesprochen, dass der angekündigte Mietpreis von 2800 Euro kalt pro Doppelhaushälfte für junge Familien zu teuer sei. Zum anderen hatte der Gemeinderat Ende 2018 eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen: Neue Ferienwohnungen sind in Sipplingen nur in Ausnahmefällen zulässig. Der Gemeinderat hatte deshalb eine von den Bauherrinnen beantragte Umnutzung dreier Doppelhaushälften zu Ferienwohnungen am 12. Dezember abgelehnt.
Generalbevollmächtigter der Bauherrinnen meldet sich zu Wort
Mittlerweile hat sich der Unternehmer Karl-Heinz Knauer zu Wort gemeldet, der als Generalbevollmächtigter die drei Bauherrinnen vertritt. Im Gespräch mit dem SÜDKURIER erklärte er, das Baurechtsamt Überlingen habe die drei Doppelhäuser am 18. April 2018 genehmigt und zugleich eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre für das Gebiet Breitenweingarten zugelassen. Die Bauherrinnen hätten an ihn den Wunsch herangetragen, die Häuser bis zur Eigennutzung in etwa zehn Jahren als Ferienwohnungen anzubieten.
Anwalt: Ferienwohnungen teil des Finanzierungskonzepts
Dem SÜDKURIER liegt dazu ein Schreiben des Ravensburger Anwalts der drei Bauherrinnen vom 13. Februar an die Gemeinde Sipplingen vor: "Bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauvorhabens bestand die – auch artikulierte – Absicht unserer Klienten, in den Gebäuden Ferienwohnungen zu etablieren." Knauer selbst erklärte weiter, die Nutzung als Ferienwohnungen sei Teil des Finanzierungskonzepts der jeweils rund 2 Millionen Euro teuren drei Doppelhäuser inklusive Grundstück.
Baurechtsamt Überlingen habe keine Probleme gesehen
Gegen diese Nutzung habe auch aus Sicht von Klaus Meschenmoser vom Baurechtsamt in Überlingen nichts gesprochen. Knauer beruft sich dabei auf eine Telefonnotiz und eine E-Mail, die der Architekt der drei Doppelhäuser, Robert Böhler, verfasste und die dem SÜDKURIER vorliegen.
Gemeinderat lehnt Änderungsantrag im Dezember ab
Dennoch habe das Baurechtsamt der Stadt Überlingen im September 2018 die Bauherrinnen aufgefordert, wegen der zwischenzeitlichen Novellierung der Baunutzungsverordnung nun doch einen Antrag auf Nutzungsänderung und damit verbunden einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme bei der Gemeinde Sipplingen zu stellen. Diesen Änderungsantrag lehnte der Gemeinderat im Dezember mit Hinweis auf die zwischenzeitlich erlassene Zweckentfremdungsverordnung ab (der SÜDKURIER berichtete).
Am 4. Januar habe das Baurechtsamt der Stadt Überlingen nun der Gemeinde Sipplingen mitgeteilt, dass dieser Beschluss des Gemeinderates rechtswidrig sei. Daran ändere auch die im November vom Sipplinger Rat beschlossene Zweckentfremdungssatzung nichts, da sie während eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht von Belang sei.
Bauherrinnen: "Einzige Lösung, das Grundstück zu behalten"
Die Bauherrinnen, drei Schwestern, machen in einem dem SÜDKURIER vorliegenden Schreiben darauf aufmerksam, dass man das Bauprojekt ins Leben gerufen habe, da es die einzige Lösung gewesen sei, das Grundstück zu behalten. Alternativ hätte man es an einen Bauträger verkaufen können, was aber nicht in ihrem Sinn gewesen sei. Sie hätten keinen maximalen Gewinn aus den Häusern ziehen wollen.
Ein weiteres Stockwerk wäre erlaubt gewesen
Deshalb habe man auch die Möglichkeiten nicht komplett ausgenutzt; laut Baurecht sei sogar noch ein weiteres Stockwerk erlaubt gewesen. Man sei auch deshalb unter den erlaubten Höchstmaßen geblieben, weil man die Lebensqualität in ihrem dahinter stehenden Elternhaus nicht zu stark habe einschränken wollen.
Kritik: Zeitverzögerungen auch im Gemeinderat
Die Häuser hätten ursprünglich als Wohnhaus genutzt werden sollen. Durch Zeitverzögerungen auch im Gemeinderat Sipplingen habe man aber fast ein ganzes Jahr in der Planungs- und Bauphase verloren, was zu deutlich gestiegenen Baukosten geführt habe. Aus dieser „unguten Situation“ für sie habe sich „gezwungenermaßen“ die Idee entwickelt, die Häuser als Ferienwohnungen zu vermieten.