Das Amtsgericht Überlingen hat ein Bußgeldverfahren gegen Hubert Bergmann eingestellt. Bergmann wurde zuvor von der Stadt Überlingen ein Verstoß gegen die Coronaverordnung vorgeworfen, weil er sich geweigert hatte, in einer Gemeinderatssitzung im November als Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
In der Sitzung vom 11. November hatte Bergmann als Zuhörer darauf verwiesen, dass ihn ein Attest vom Tragen einer Corona-Maske befreie. Oberbürgermeister Jan Zeitler akzeptierte den Ablehnungsgrund nicht und verwies seinerseits auf sein Hausrecht; er ließ Bergmann von der Polizei aus dem Raum geleiten.
Gericht hält Verfahren für „nicht geboten“
Daraufhin eröffnete die Stadt gegen Bergmann ein Bußgeldverfahren und setzte die Höhe des Bußgeldes mit 100 Euro fest. Dagegen setzte sich Bergmann zur wehr und erhielt nun vor dem Amtsgericht insofern Recht, als dass das Amtsgericht das Verfahren mit Verweis auf Paragraph 47 des Ordnungswidrigkeitengesetzes einstellte: Laut Absatz 2 kann ein Gericht das Verfahren einstellen, wenn es eine Ahndung für nicht geboten hält.
Rechtsanwalt Faupel: Zuhörer werden diskriminiert
Bergmann verwies darauf, dass die Gemeinderäte in der Sitzung auch keine Maske getragen hätten, während es von den Besuchern verlangt wurde. Wenn ein Hygienekonzept vorgelegen hätte, das es laut Bergmanns Rechtsanwalt Hermann-Josef Faupel aber nicht gab, dann hätten seiner Ansicht nach auch die Gemeinderäte Maske tragen müssen. Im Umkehrschluss sei das Verbot, als Besucher ohne Maske an der Sitzung teilzunehmen, diskriminierend.
Die Stadtverwaltung machte auf Anfrage zu dem Fall keine Angaben und verwies auf den Datenschutz. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen Bergmanns trägt die Staatskasse.