„Er hat mir Komplimente gemacht, hat gesagt, dass ich sexy bin“, erinnerte sich die junge Frau. „Dann hat er seine Hände an meine Hüfte gedrückt und mich von hinten bedrängt.“ Die Stimme der 23-Jährigen zitterte, als sie am Donnerstag vor dem Amtsgericht Überlingen über den Vorfall sprach, der sich am 25. Dezember in einem Hotel in der Region ereignete: Dort wurde die Frau von einem 22-Jährigen bedrängt, indem er sie mehrfach an Taille und Hüfte berührte.
Mann wegen sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht Überlingen
Sexuelle Belästigung lautete die Anklage gegen den 22-Jährigen aus dem westlichen Bodenseekreis. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, seine Arbeitskollegin am ersten Weihnachtsfeiertag mehrfach bedrängt und am Körper angefasst zu haben. Sowohl der 22-jährige Mann als auch die 23-jährige Geschädigte arbeiteten zu dieser Zeit gemeinsam in dem Hotel – der Angeklagte unterstützte die Haustechnik, die junge Frau befand sich in einer Ausbildung zur Hotelfachfrau.
Angeklagter soll Arbeitskollegin wiederholt bedrängt und berührt haben
Weil die 23-Jährige bestimmte Gläser nicht finden konnte, soll sie den Angeklagten um Hilfe gebeten haben. Daraufhin seien die beiden gemeinsam in den Keller des Hotels gegangen. Dort habe der Mann seine Arbeitskollegin wiederholt bedrängt und an der Hüfte sowie im Taillenbereich berührt. Obwohl die junge Frau deutlich signalisiert habe, dass sie sich unwohl fühle, habe der Angeklagte die Geschädigte immer wieder angefasst, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte, dessen Arbeitsverhältnis im Hotel nach dem Vorfall eigenen Angaben zufolge gekündigt wurde, legte Einspruch gegen den Vorwurf ein. Auch während der öffentlichen Hauptverhandlung stritt er die Tat ab: „Wir waren an diesem Tag nur fünf Minuten im Keller. Und ich habe sie nicht berührt.“
22-Jähriger stand im Jahr 2018 bereits wegen Gewalttat vor Gericht
Der 22-Jährige betonte, dass er seiner Kollegin nur bei der Suche nach Gläsern helfen wollte – eine Woche später sei dann die Anzeige der Polizei bei ihm eingetroffen. „Ich bin gegen Gewalt und gegen Belästigung“, sagte der Mann. Dem entgegnete Richter Alexander von Kennel: „Sie waren schon einmal wegen Gewalt angeklagt.“ Im Jahr 2018 stand der Mann vor Gericht, weil er bei einer gemeinschaftlichen Tat zwei Männer bei einer Schlägerei am Überlinger Busbahnhof „krankenhausreif“ geprügelt hatte.
„Wenn es um meine Mutter geht...“, wollte sich der Angeklagte für den Vorfall in der Vergangenheit rechtfertigen, wurde aber vom Richter unterbrochen: „...dann ist es auch nicht normal, dass man jemanden niederschlägt.“ Der Richter legte dem Mann nahe, ehrlich zu sein: „Warum sollte die junge Frau an Weihnachten zur Polizei rennen und eine Anzeige erstatten?“ Darauf wusste der Angeklagte keine Antwort.

Die Aussagen der Zeugen bestätigten den Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Mann. Die 23-jährige Auszubildende schilderte den Vorfall detailreich und gab an verschiedenen Stellen zu, sich nicht mehr genau an die chronologische Reihenfolge zu erinnern. Immerhin sei der Zwischenfall etwa vier Monate her, sagte sie.
Zeugin: „Er kam mir hinterher und hat mich immer wieder angefasst“
Als der Angeklagte sie Frau das erste Mal berührt habe, habe sie in mehrfach gebeten aufzuhören, sagte die Frau aus. Schließlich sei sie in einen anderen Raum gelaufen, um ihm aus dem Weg zu gehen. „Er kam mir hinterher und hat mich immer wieder angefasst“, so die Frau. Nach etwa zehn bis 15 Minuten habe sie sich auf den Weg in Richtung Rezeption gemacht, um den Bedrängungen zu entkommen.
Noch am selben Tag habe sie ihrer Ausbilderin von dem Vorfall berichtet, einen Tag später erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Die Polizistin, die am zweiten Weihnachtsfeiertag die Anzeige aufnahm, erinnerte sich im Zeugenstand: „Sie war aufgewühlt, als sie mit ihrem Freund zusammen zu mir kam. Sie wirkte fassungslos und ich denke, sie war bedrückt.“ Die Aussagen gegenüber der Polizei seien detailliert gewesen, die Frau habe flüssig gesprochen.
Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro
Für die Staatsanwaltschaft war die Sache nach der Beweisaufnahme klar: Der Tatvorwurf habe sich im Wesentlichen bestätigt. Deswegen beantragte sie für den Angeklagten eine Geldstrafe von 2500 Euro. Weiterhin solle der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.
Dem schloss sich Richter Alexander von Kennel bei seiner Urteilsverkündung an. Er verurteilte den 22-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro plus Verfahrenskosten. „Jetzt haben Sie schon ihren zweiten Eintrag im Strafregister. Ich hoffe, dass Sie künftig die Rechtsgüter anderer beachten“, sagte von Kennel abschließend.