Mit Machete in der Hand Rosen schneiden? Oder doch dem Nachbar etwas antun? Diese Fragen hatte Richter Alexander von Kennel am Amtsgericht Überlingen zu klären. Einem 57-jährigen Mann aus Meersburg wurde vorgeworfen, seinen Nachbarn im Mai mit einer Machete bedroht zu haben.

Angeklagter bereits mehrfach vorbestraft

Der Angeklagte war dem Gericht keineswegs fremd. Wie Richter von Kennel aufzählte, habe der Mann innerhalb von zwei Jahren sieben Einträge im Bundeszentralregister vorzuweisen, die zeitlich immer dichter aufeinanderfolgten. Darunter auch Freiheitsstrafen auf Bewährung – ebenfalls wegen Beleidigung und Bedrohung.

Zudem habe der 57-Jährige seine letzten Bewährungsauflagen nicht vollständig erfüllt. „Sie haben die verhängten Arbeitsstunden abgeleistet“, hielt der Richter dem Angeklagten zugute. Aber der Auflage, eine Suchttherapie zu besuchen, sei er nicht nachkommen. Bei der letzten Verhandlung habe der Mann angegeben, täglich sechs bis acht Bier zu trinken. Diesmal gab der Angeklagte vor Gericht an, nur noch zwei bis drei Bier täglich zu konsumieren, dazu manchmal auch „Härteres“.

Doch der 62-jährige geladene Zeuge hatte Anderes zu berichten: Der Angeklagte sei am fraglichen Tag stark angetrunken gewesen – und das am Nachmittag gegen 16 Uhr. Der Geschädigte schilderte, wie er an diesem Tag von der Arbeit nach Hause kam, sein Auto parkte und dann zur Haustür ging. Die Türe war offen, erzählte er. Im Flur zum Treppenhaus stand dann der Angeklagte. Und der habe unmittelbar die Machete geschwungen und gerufen: „Nachbar M. ist der Erste und du bist der Nächste!“

Laut Zeuge war der Angeklagte „ultra-aggressiv“

Aus Sicht des Zeugen sei der Angeklagte „ultra-aggressiv“ gewesen und habe in seiner Landessprache herumgebrüllt. „Ich kann kein ungarisch, aber ich habe verstanden, dass es keine Nettigkeiten waren“, erklärte der Geschädigte vor Gericht. „Ich habe dann Abstand davon genommen, das Haus zu betreten und bin zur Polizei gegangen.“

Der Angeklagte sei im Moment des Vorfalls etwa fünf Meter von ihm entfernt gestanden, sagte der Zeuge. „Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich an ihm vorbeigegangen wäre.“ Seit etwa zweieinhalb Jahren würden die Bewohner des Mehrfamilienhauses von dem Angeklagten massiv angegangen und bedrängt.

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57-Jähriger betont, er wollte nur Rosen schneiden

Der Angeklagte zeigte sich insofern verständig, als dass es ihm bewusst gewesen sei, dass der Nachbar sich bedroht gefühlt haben könnte. „Das war ein Missverständnis“, übersetzte die Dolmetscherin im Gerichtssaal für den seit 2014 in Deutschland lebenden Ungarn. Dennoch blieb der Angeklagte bei seiner Version, dass er mit der Machete nur die Rosen schneiden wollte.

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Er erklärte, dass seine 75-jährige Mitbewohnerin stark allergisch auf Bienenstiche reagiere. Unter dem Badezimmer der von ihnen bewohnten Erdgeschosswohnung wachse ein großer Rosenstock und beim Lüften würden immer wieder Bienen in die Wohnung fliegen. Da der Rosenstock recht groß sei, würde eine normale Gartenschere nicht ausreichen – nur deshalb habe er die Machete gekauft, beteuerte der Angeklagte.

Urteil des Richters: drei Monate Freiheitsstrafe

Auf die abschließende Frage des Richters, warum er keine Termine bei der Suchtberatung wahrgenommen habe, obwohl dies eine ausdrückliche Bewährungsauflage war, antwortete der Angeklagte: Das sei wegen Corona nicht möglich gewesen. Außerdem könne er wegen seines Jobs in vier Schichten bei einem Zeitarbeitsunternehmen keine langfristigen Termine ausmachen.

Richter von Kennel zeigte zwar ein gewisses Verständnis dafür, meinte aber aufgrund der beiden bereits verhängten Freiheitsstrafen von einmal fünf und einmal zehn Monaten auf Bewährung: „Ich kann Ihnen beim besten Willen keine Bewährung geben und nur mit Freiheitsstrafe reagieren. Geld- und Bewährungsstrafen haben Sie bisher nicht abgehalten weiterzumachen.“ Von Kennel verurteilte den 57-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Weiterhin wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.