Künftig wird es für Grundstücksbesitzer in der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen möglich sein, ihr Areal zusätzlich auch im hinteren Bereich zu bebauen. Der Gemeinderat hat jetzt eine entsprechende Grundsatzentscheidung zur Nachverdichtung getroffen. Elf Räte befürworteten die neue Regelung, sechs stimmten dagegen.

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Der technische Ausschuss hatte zuvor das Thema behandelt. Wegen der Bedeutung auch für künftige Baugenehmigungen oder darüber hinaus hatte er entschieden, die Angelegenheit an den Gemeinderat weiterzugeben. Wie Ortsbaumeister Norman Zieger erläuterte, möchte ein Bauherr im Rahmen einer Bauvoranfrage klären, ob der Neubau eines Wohnhauses mit Garage im hinteren Teil seines Grundstücks im Bereich „Krummes Land“ in Oberuhldingen möglich wäre.

Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Es sei derzeit nicht geplant, das 953 Quadratmeter große Grundstück zu teilen. Für den Bereich des Baugrundstücks bestehe kein Bebauungsplan, das Vorhaben sei daher nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Demzufolge ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Außerdem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.

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Keine städtebaulichen Hindernisse

In unmittelbarer Umgebung sind nach Darstellung von Norman Zieger Grundstücke, die eine ähnliche Größe haben. „Im weiteren Bereich sind jedoch auch wesentlich kleinere Grundstücke mit hohen Grundstücksausnutzungen vorhanden.“ Die geplante Hinterliegerbebauung sei in Bezug auf die Grundflächenzahl, die den Flächenanteil eines Baugrundstücks angibt, der überbaut werden darf, mit den städtebaulichen Grundsätzen vereinbar.

Bauamtsleiter: behutsame bauliche Nachverdichtung sinnvoll

„Um den zunehmenden Flächenverbrauch einzudämmen und zugleich neue Wohnungen bauen zu können, ist es sinnvoll, durch Innenentwicklung und behutsame bauliche Nachverdichtung bestehende Strukturen zu ergänzen“, fügte Norman Zieger an. Im Hinblick auf die Stichworte Nachhaltigkeit und Klimaschutz sei eine Nachverdichtung nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig.

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Gleichwohl merkte er an, dass Nachverdichtungen das Ortsbild verändern werden. Eine maßvolle Nachverdichtung, bei der darauf geachtet werde, dass sich die neuen Gebäude in die bestehende Bausubstanz einfügen, könne seiner Ansicht nach jedoch langfristig Akzeptanz finden.

Räte diskutieren kontrovers

„Wollen wir eine Hinterliegerbebauung, ja oder nein?“, fragte Bürgermeister Edgar Lamm. Martin Möcking (JB) sagte: „Um eine Nachverdichtung wird man langfristig nicht herumkommen.“ Da die Gebäude in dem zur Straße „Alte Post“ angrenzenden Bereich sehr groß seien, sei sie „kategorisch dagegen“, sagte Gabriele Busam (FW).

Helmut Halbhuber (FW) stellte fest, dass in der Gemeinde bereits sehr viel Hinterlandbebauung betrieben worden sei. „Man darf und kann das nicht ablehnen“, sagte er in Bezug auf mangelnde Wohnbaumöglichkeiten.

Bürgermeister betont Bedeutung der Entscheidung

Lena Metzler (BuF) hielt es für „ganz normal, dass dort verdichtet wird“. Meinrad Holstein (FDP) wollte wissen, ob eine Befürwortung weitreichendere Auswirkungen haben könnte. Bürgermeister Edgar Lamm entgegnete: „Ja, grundsätzliche Auswirkungen mit Übertragung auf andere Wohngebiete.“

Er sagte weiter, dass es früher nicht unüblich gewesen sei, über Grundstücke mit einer Größe von mehr als 800 Quadratmetern derartig zu verfügen. Von daher fände er eine Hinterbebauung in Ordnung, „obwohl es auch Nachteile für die unmittelbaren Nachbarn gibt“.