Die Höhe des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ändert sich zum 1. Juni. Die Änderung der entsprechenden Satzung war erforderlich geworden, weil das Innenministerium die Stundensätze neu festgelegt hatte.

Kämmerer Andreas Linge begründete in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Uhldingen-Mühlhofen, dass die Leistungen der Feuerwehr im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben in der Regel für den Bürger kostenfrei seien. „So hat die Feuerwehr bei Schadenfeuern und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen“, erklärte der Finanzchef.

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Feuerwehr arbeitet grundsätzlich unentgeltlich

Zudem müsse die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten. „Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt grundsätzlich unentgeltlich“, betonte Linge. In bestimmten Fällen aber könne Kostenersatz vom Verursacher verlangt werden, wenn beispielsweise der Schaden oder die Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht worden sei.

Die Höhe der abzurechnenden Stundensätze wird dem Kämmerer der Gemeinde zufolge durch die Satzung festgelegt. „Während die Stundensätze für Angehörige der Einsatzabteilungen kalkuliert werden, erfolgt die Festlegung der Stundensätze für die Einsatzfahrzeuge seit 2016 landeseinheitlich durch die entsprechende Verordnung.“

Die bisherigen Stundensätze waren auf der Basis von Anschaffungskosten aus den Jahren 2013 bis 2015 ermittelt worden, wie Linge weiter erläuterte. „Diese werden nun ersetzt durch Anschaffungskosten der vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2023 in Dienst gestellten Fahrzeuge.“ Die Personalkosten betragen künftig 26 Euro für Feuerwehrangehörige pro Stunde.