Immer wieder stehen auch auf Straßen und Parkplätzen im Bad Säckinger Stadtgebiet abgemeldete Autos – zum Teil Wracks, die für viele ein Ärgernis sind. Dann wird meist das Bad Säckinger Ordnungsamt aktiv. Wie jüngst bei einem alten Golf in der Waldshuter Straße, wie die städtische Rechtsamtsleiter Muriel Schwerdtner berichtet. Der Wagen wurde dann nach mehreren Aufforderungen abgeschleppt.
Wo die Stadt keine Handhabe hat
Doch die Stadt hat nicht in jedem Fall eine Handhabe, berichtet die Rechtsamtsleiterin weiter. So ist sie meist machtlos, wenn solche Autos auf Privatgrundstücken stehen. Aktuelles Beispiel: Sowohl auf dem ehemaligen Lidl-Parkplatz wie auch auf dem ehemaligen Aldi-Parkplatz stehen alte Gefährte und rosten fröhlich vor sich hin. „Hier sind uns im Grunde die Hände gebunden“, sagte Muriel Schwerdtner, denn es handle sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum.

Abgestellt auf dem ehemaligen Lidl-Parkplatz
Nach SÜDKURIER-Informationen gehören die Grundstücke den jeweiligen Discountern. Auf dem alten Lidl-Parkplatz an der Gießenstraße steht seit Monaten ein dunkler Opel Corsa. Mittlerweile sind die Zufahrten zum Parkplatz von Lidl mit Schranken gesperrt.
Das heißt: Der alte Corsa sitzt dort fest. Die Lidl-Zentrale in Neckarsulm teilte auf unsere Anfrage mit, dass der Corsa ohne Erlaubnis des Unternehmens auf dem Parkplatz der ehemaligen Filiale abgestellt worden sei. „Da der Halter nicht auf unsere Schreiben reagiert, werden wir nun im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten gegen das illegale Abstellen vorgehen“, so ein Lidl-Sprecher.

Abgestellt auf dem ehemaligen Aldi-Parkplatz
Auf dem ehemaligen Aldi-Parkplatz in den Langfuhren steht ein dunkler Renault Laguna ohne Kennzeichen, das Innere voll mit Müll. Einige Meter daneben parkt ein geschlossener Hänger, der wie eine fahrende Imbissbude aussieht. Durch die Scheiben sieht man eine Art Küchen-Einrichtung.
Während beim Renault die wahrscheinlich ursprünglichen Kennzeichen im Wageninneren zwischen dem Müll liegen, sind die Nummernschilder des Hängers noch montiert. Es ist ein Mainzer Kennzeichen. Der TÜV-Stempel macht deutlich, dass das Gefährt amtlicherseits bis zum April 2017 als straßentauglich galt.

Odyssee eines Anhängers
Ein Passant, der häufiger am ehemaligen Aldi-Parkplatz vorbeikommt, berichtet unserer Zeitung, dass der Imbissbuden-Hänger schon mehrere Monate hier stehe. Zuvor sei er auf dem Schotterparkplatz entlang der Rheinuferstraße gegenüber dem Hotel Hochrhein geparkt gewesen, berichtet der Mann. Aus dieser Zeit ist der Hänger offenbar auch der Stadtverwaltung bekannt.
Rechtsamtsleiterin Schwerdtner erinnert sich an den Fall. Der Halter sei ausfindig gemacht worden. Die Stadt habe ihn aufgefordert, das ausrangierte Gefährt zu beseitigen. Das tat der Halter dann auch – allerdings stellte er ihn einige Hundert Meter weiter auf dem ehemaligen Aldi-Parkplatz wieder ab. Das Unternehmen hat im Gegensatz zu Lidl bislang nicht auf unsere Anfrage reagiert.

Voraussetzung für behördliches Eingreifen
Die Stadt kann in solchen Fällen kaum tätig werden. Denn grundsätzlich dürfe ein Grundstücksbesitzer auf seinem Eigentum auch ein entstempeltes Auto parken, sagte Rechtsamtsleiterin Schwerdtner. Die Behörden könnten hier nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingreifen, fügt sie hinzu, etwa bei umweltrechtlichen Bedenken, „wenn zum Beispiel Öl aus dem Motor in den Boden läuft“, so Schwerdtner.
Möglich sei auch ein Eingreifen, wenn sich die Zahl der Wagen so anhäufe, dass eine Art Schrottplatz entstehe. Hier sei unter Umständen ein Eingreifen über Nutzungs-, Abfall- oder baurechtliche Bestimmungen möglich. Allerdings sind die aktuellen Zustände davon weit entfernt.

So läuft das amtliche Verfahren
Die Stadt hat es im Jahresverlauf immer wieder mit abgestellten und entstempelten Kraftfahrzeugen zu tun, berichtet die Rechtsamtsleiterin. Es stand auch schon ein abgemeldetes, zugemülltes Auto in einer städtischen Tiefgarage. Wie verläuft das amtliche Verfahren in solchen Fällen?
Wenn die abgemeldeten Autos im öffentlichen Verkehrsraum stehen, so Schwerdtner, dann werde der Halter ermittelt, und es gebe zunächst eine Mitteilung vom Ordnungsdienst. Nach einer Frist von zwei, drei Wochen werde die Stadt erneut aktiv. Manchmal reagiere ein Halter einfach nicht, manchmal liege eine Notlage gesundheitlicher Art vor, so Schwerdtner, manchmal auch finanzieller Art.
Falls die Stadt über diesen Weg erfolglos bleibt, schleppt sie den Wagen schlussendlich selber ab. Die Kosten werden dem Halter dann über die Stadtkasse in Rechnung gestellt, notfalls auch eingetrieben, wenn möglich.
Rechtliche Regelung
Ein abgemeldetes Auto darf nicht an einer Straße und auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Grund dafür ist der fehlende Versicherungsschutz. Wer das dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Eigentümer eines nicht zugelassenen und abgestellten Autos muss mit einem Bußgeld rechnen und wird in der Regel für die Kosten des Abschleppens bezahlen müssen. Auf Privatgrundstücken ist das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs dagegen in der Regel bedenkenlos möglich.