Ein abgemeldeter Mercedes stand neun Wochen in Wallbach am Straßenrand der Auffahrt zur Bundesstraße 34. Eine Ordnungswidrigkeit, die – so erweckte es den Anschein – niemanden interessierte: Dieser Sachverhalt beschäftigte in den vergangenen Wochen viele Bürger und sorgte auch in den sozialen Netzwerken für Diskussionen – sogar in der Nachbarstadt Wehr. Hier die wichtigsten Fakten.
1. Woher kam der Mercedes und seit wann stand er dort?
Bei dem Mercedes der E-Klasse, dessen Lackierung sich als helle Edelkastanie Metallic beschreiben ließe, handelt es sich um ein Fahrzeug, das am 2. Juli dieses Jahres von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurde, wie Polizeisprecher Jörg Kiefer erläutert.

Es war zu dem Zeitpunkt, als der Fahrer damit unterwegs war, nicht zugelassen, so Kiefer.
2. Was passierte während der Kontrolle?
Jörg Kiefer verweist auf den damaligen Polizeibericht: So sei das Fahrzeug kurz nach 1 Uhr auf dem Parkplatz am Ortseingang von Wallbach überprüft worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass vorne und hinten unterschiedliche, gestohlene Kennzeichen aus einem anderen Landkreis angebracht waren. Der 34-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein.
3. War der Fahrer ein Straftäter?
Aus dem Polizeibericht geht hervor, dass in der Ablage der Fahrertür eine
täuschend echt aussehende Pistole gelegen habe. Wie sich herausgestellt habe, sei dieser Nachbau eine frei verkäufliche CO2-Waffe gewesen.
Der Fahrer und das Fahrzeug wurden daraufhin von den Beamten genauer kontrolliert. Dabei gestand der Fahrer Tankbetrügereien ein. Außerdem hatte er keinen Führerschein. Die Kennzeichen, die Fahrzeugschlüssel und weitere verdächtige Gegenstände aus dem Fahrzeug wurden von der Polizei beschlagnahmt. Dieser Sachverhalt stehe durch die unmittelbare polizeiliche Feststellung fest, so Jörg Kiefer. Er ergänzt: „Die weitere Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen.“
4. Beschlagnahmte die Polizei den Wagen und hätte sich um den Abtransport kümmern müssen?
Nein, denn von der Polizei sei der Wagen nicht beschlagnahmt worden, wie Polizeisprecher Kiefer erklärt. Dem Fahrer sei lediglich die Weiterfahrt untersagt worden, da er keinen Führerschein besaß und das Fahrzeug nicht zugelassen war. Kiefer: „Hierbei handelt es sich nicht um eine Beschlagnahme.“
5. Warum hat sich der Fahrzeugeigentümer nicht um den Abtransport gekümmert?
Wer ein abgemeldetes Fahrzeug irgendwo auf öffentlichem Grund abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss sich auch um die Entsorgung kümmern. Über die Fahrgestellnummer des Mercedes wurde der Eigentümer ermittelt.

Doch es war nicht möglich, ihn zu informieren, denn „der Halter des Pkw ist bekannt, jedoch nach unbekannt verzogen und kann deswegen nicht zur Entfernung aufgefordert werden“, schildert der Leiter des Bad Säckinger Ordnungsamts Markus Haag. Polizeisprecher Kiefer bestätigt: „Es ist davon auszugehen, dass der damalige Fahrer auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist.“
6. Warum ließ die Stadt Bad Säckingen das Fahrzeug nicht abschleppen?
Markus Haag führte dazu vor einigen Tagen aus: „Der Pkw steht auf einem Grundstück der Bundesstraßenverwaltung und nicht auf einer öffentlichen Straße. Das hierfür zuständige Regierungspräsidium Freiburg ist von uns informiert worden, dass sich dort der abgemeldete Pkw befindet.“ Die Stadt Bad Säckingen habe hier keinen Einfluss, wann ein Abtransport erfolge. Das Regierungspräsidium verweist in der Sache auf das Landratsamt Waldshut.
7. Der Mercedes ist seit Mittwoch, 28. August, weg. Wer hat sich nun darum gekümmert?
„Die zuständige Straßenmeisterei hat heute Morgen ein Abschleppunternehmen mit dem Abtransport des Pkw beauftragt. Der Transport soll heute noch erfolgen“, sagte Michael Swientek, Sprecher des Landratsamts auf unsere Anfrage am vergangenen Mittwoch.
8. Wo befindet sich das Auto jetzt?
Michael Swientek erklärt: „Das Fahrzeug wird vorübergehend auf den Stützpunkt der Straßenmeisterei verbracht.“ Wie es dann damit weitergehe, müsse nun geklärt werden.
9. Und wieso sorgte der Fall auch in der Nachbarstadt Wehr für Aufsehen?
Einem Wehrer Bürger war das abgestellte Fahrzeug aufgefallen und erteilte seine Beobachtung im sozialen Netzwerk Facebook. Hier entbrannte eine hitzige Diskussion. Da für einige Beteiligte zunächst unklar war, in welchem Bereich das Auto tatsächlich stand, gab es Vermutungen, dass es sich auf Wehrer Gemarkung im Bereich Brennet befinde. Daraufhin sei das Wehrer Ordnungsamt informiert worden, wie dessen Leiter Stefan Schmitz bestätigte. „Nach Prüfung der Sachlage haben wir dann das Ordnungsamt Bad Säckingen informiert“, so Schmitz.
Rechtliche Regelung
Ein abgemeldetes Auto darf nicht an einer Straße und auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Grund dafür ist der fehlende Versicherungsschutz. Wer das dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Eigentümer eines nicht zugelassenen und abgestellten Autos muss mit einem Bußgeld rechnen und wird in der Regel für die Kosten des Abschleppens bezahlen müssen. Auf Privatgrundstücken ist das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs in der Regel bedenkenlos möglich.