Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, wird immer größer
Insofern sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ladendieb auf frischer Tat ertappt wird, sehr hoch. Die betroffenen Geschäfte kennen mit den Tätern zudem kein Pardon, und zwar ungeachtet des Alters: "Ladendiebe werden bei der Polizei angezeigt. Und sie erhalten zudem ein Hausverbot."
Handelt es sich um Minderjährige, werden diese vom Streifendienst mit aufs Polizeirevier genommen. Dort werden die Eltern über das Vorkommnis informiert und erhalten Gelegenheit, ihr Kind abzuholen: "So lange bleibt der Delinquent bei der Polizei."

Bei unter 14-Jährigen sind Eltern gefragt
Ist das Kind jünger als 14 Jahre und somit noch nicht strafmündig, vereinbart der Jugendsachbearbeiter mit den Eltern einen Gesprächstermin. "Die Kinder erhalten keine offiziellen Sanktionen, weil sie ja noch nicht strafmündig sind", so Schick. Allerdings werden im Gespräch mit den Eltern erzieherische Maßnahmen besprochen, deren Umsetzung dann allerdings den Eltern überlassen bleibt.
Schick dazu: "Um einen Effekt zu erzielen, ist es wichtig, dass die besprochenen Maßnahmen auch in die Tat umgesetzt werden." Die Erfahrung zeige, dass über 90 Prozent der Jugendlichen dann nicht erneut auffällig werden. "Eine Handvoll wird noch ein zweites Mal erwischt, die Zahl der unbelehrbaren Mehrfachtäter ist gering", sagt Schick.
Nach der Vernehmung folgen Sozialstunden
Jugendliche, die bereits strafmündig sind, werden zu einer Vernehmung in Begleitung der Eltern einbestellt und erhalten für ihr Vergehen in der Regel Sozialstunden. "Die Höhe richtet sich dabei nach Aspekten wie kriminelle Energie, die mit der Tat verbunden ist, wie auch nach dem Diebesgut“, so Schick. Stiehlt ein Jugendlicher Waren, die er gar nicht kaufen dürfte, zum Beispiel Alkohol oder Zigaretten, werde dies immer härter geahndet.
Sozialstunden sind übrigens in der Ferienzeit abzuleisten – für die Betroffenen ist das in der Regel besonders bitter. Möglich ist etwa eine Ableistung im Kinder- und Jugendhaus oder bei den Technischen Diensten der Stadt.
Wer Fristen ignoriert muss in den Jugendarrest
Wer seine Sozialstunden nicht antritt, und dies auch nicht nach erneuter Fristverlängerung, wird zu Jugendarrest verknackt – und muss die Sozialstunden dort ableisten. "Der Jugendarrest ist in Rastatt und darf nicht länger als vier Wochen dauern", schildert Wolfgang Schick. Auch der Arrest ist übrigens in der Ferienzeit abzusitzen.
Das Jugendamt schaltet sich in der Regel beim dritten Fall innerhalb kurzer Zeit ein. "Das Amt untersucht dann, was genau los ist und versucht, Lösungsmöglichkeiten einzuleiten." Eine Wegnahme des Kindes erfolge dagegen nur dann, wenn das Kindswohl gefährdet ist.