Ein Fahrrad, zwei E-Roller, knapp 1700 Euro und weitere teilweise wertvolle Gegenstände – das alles klaute ein 22-jähriger Mann innerhalb von wenigen Tagen im Februar dieses Jahres. Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen gestand er seine Taten vollumfänglich und wurde zu einer Haftstrafe von 10 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Staatsanwalt spricht von besonders schwerem Fall
Anfang Februar war der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Säckingen bereits wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden, doch davon zeigte er sich offensichtlich wenig beeindruckt. Bereits nach wenigen Tagen stahl er ein Fahrrad aus einem offenstehenden Schuppen und Geld aus einem offenstehenden Wohnhaus. In Wallbach hatte er es vier Tage später auf einen E-Roller abgesehen, den er ebenfalls stahl.
Noch am selben Abend drang er durch das Fenster in ein Restaurant in der Bad Säckinger Innenstadt ein und stahl mehr als 1600 Euro, eine Musikbox und weitere Gegenstände und gleich im Anschluss einen weiteren E-Roller aus einem benachbarten Wohnhaus. „Es handelt sich juristisch um einen besonders schweren Fall des Diebstahls, weil er gewerbsmäßig erfolgte und teilweise im Zusammenhang mit einem Einbruch“, erklärte Staatsanwalt Michael Blozik.
Freiheitsstrafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt
Der Angeklagte selbst erklärte über seinen Verteidiger Roger Strassberger, dass die Vorwürfe allesamt zutreffen. „Es tut mir leid“, so der 22-Jährige, der in Deutschland über keine Arbeitserlaubnis verfügt und infolgedessen laut Richter Jan Meents „auch wenn er es gerne würde, keine Aussicht hat, seinen Lebensunterhalt auf legale Art zu finanzieren“. Der Richter folgte der Forderung von Staatsanwalt und Verteidiger, die Freiheitsstrafe von 10 Monaten nicht zur Bewährung auszusetzen.
„Es gibt keine wirkliche Perspektive auf Besserung. Es ist zu befürchten, dass es zu erneuten Straftaten kommt“, so Meents, der dem Angeklagten, der seit seinen Taten bereits in Untersuchungshaft sitzt, aufgrund dieser Erwägungen keine positive Sozialprognose bescheinigen wollte. Da alle Beteiligten erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.