Eingestellt wurde ein Verfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen unter dem Vorsitz von Richterin am Amtsgericht Stefanie Hauser. Angeklagt war ein zur Tatzeit 40-jähriger Mann. Ihm wurde von Staatsanwalt Tobias Haselwander vorgeworfen, in einer Gemeinde im westlichen Landkreis Waldshut seinen damals 18-jährigen Zimmergenossen vergebens mit körperlichem Zwang zur Herausgabe von Zigaretten und Geld genötigt zu haben.

Der Angeklagte habe das Opfer am Hals gepackt und mit den Worten „Ich töte dich, gib mir Zigaretten“ sowie mit der Forderung nach Geld angegriffen. Trotz Atemnot sei es dem Opfer gelungen, sich aus dem Griff des Angeklagten zu befreien und aus dem Zimmer zu fliehen. Beim Versuch, das dort vergessene Handy an sich zu nehmen, sei er anschließend mit einem Stuhl beworfen worden und mit dem Kopf gegen die Türe geprallt.

Anklage der räuberischen Erpressung ist nicht zu beweisen

Zumindest die beiden letzten Tatvorwürfe sah das Gericht anhand fotografischer Aufnahmen der Polizei vom Tatort bestätigt – ein beschädigter Stuhl, eine ramponierte Zimmertüre und eine erhebliche Stirnbeule des Opfers bewiesen die Gewaltanwendung des Angeklagten.

Ob dieser allerdings das deutlich jüngere Opfer tatsächlich am Hals würgte und währenddessen die Herausgabe von Zigaretten und Geld forderte, sah Richterin Hauser durch die Aussage des Geschädigten selbst infrage gestellt. Sie seien beide im Zimmer auf ihren Betten gesessen, als sein betrunkener Zimmergenosse die Herausgabe von Zigaretten und Geld gefordert habe, erklärte dieser. Erst als er sich der Forderung widersetzt habe, sei er von diesem gewürgt und in Angst und Schrecken versetzt worden, führte das Opfer in seiner Zeugenaussage aus.

Für Richterin Hauser war der Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung somit nicht mehr aufrechtzuerhalten. Nach einer Unterbrechung der Verhandlung schlug sie mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und von Verteidigerin Birgit von der Heyde aus Bad Säckingen eine vorläufige Einstellung des Verfahrens vor. Aufgrund der strafbaren Körperverletzung einigten sich die Gerichtsparteien zugleich auf eine Entschuldigung des Angeklagten beim Geschädigten und die Zahlung von 500 Euro in fünf Monatsraten an diesen.

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