Mit lebensgefährlichen Verletzungen ist ein auf der B 34 bei Albbruck gestürzter Motorrollerfahrer am Freitag, 20. Mai, mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen worden. Der 51-jährige hatte kurz vor 17 Uhr seinen 125er Roller zu weit nach rechts gelenkt, als er von einem im Einsatz befindlichen Rettungswagen überholt worden war. Hierbei geriet er von der Straße und stürzte. Er zog sich dabei schwerste Verletzungen zu. Am Roller wurde ein Sachschaden von rund 500 Euro verursacht.
Brand in Laufenburger Firma endet glimpflich
Der Brand in einer Firma in Laufenburg am Freitagabend, 20. Mai, hat glimpflich geendet. Kurz nach 18.30 Uhr hatte es in einer Rohrleitung ein Feuer gegeben, das auf eine Holztreppe übergriff. Der Brand konnte zügig gelöscht werden, so dass nur geringer Sachschaden entstand. Die Feuerwehr war mit vier Fahrzeugen im Einsatz.
Zwei Autofahrer bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Zwei Autofahrer haben sich am Freitag, 20. Mai, in Albbruck bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Gegen 16.50 Uhr war ein 62-jähriger Skoda-Fahrer aus der Alten Landstraße in die bevorrechtige Albtalstraße eingebogen. Er kollidierte mit einem in Richtung B 34 fahrenden Hyundai, obwohl der Hyundai-Fahrer noch versuchte, auszuweichen. Sowohl der Skoda- als auch der 28 Jahre alte Hyundai-Fahrer wurden verletzt und kamen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden liegt bei mindestens 15.000 Euro. Eine Fachfirma und die Feuerwehr reinigten die Fahrbahn.
Parkplatzrempler unter Alkoholeinfluss: Fahrer hatte gar keinen Führerschein
Am Sonntagabend, 22. Mai, hat ein mutmaßlich unter Alkoholeinfluss stehender Autofahrer in Görwihl auf einem Parkplatz ein dort stehendes Auto touchiert. Gegen 18.45 Uhr war der Parkplatzrempler beobachtet worden. Der mutmaßliche 22 Jahre alte Verursacher stellte sein Auto unweit der Unfallstelle ab, wo er von dem anderen Fahrzeugbesitzer angesprochen wurde. Dieser nahm eine Alkoholfahne wahr. Die Überprüfung durch die verständigte Polizei ergab rund 0,8 Promille, so dass eine Blutprobe erhoben wurde. Einen Führerschein besaß der der Fahrer nicht. Dieser war ihm bereits entzogen worden. An den beteiligten Fahrzeugen wurde ein Sachschaden von je 1500 Euro verursacht.